• Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“, mit dem Jugendliche unter 18 Jahren nicht hantieren dürfen.
• Gebrauchshinweise der Hersteller sind dringend zu beachten. In der Regel ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
• Beim Anzünden muss ein großer Sicherheitsabstand eingehalten werden. Außerdem dürfen Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weggeworfen oder damit gar auf Menschen gezielt werden.
• Nicht gezündete Feuerwerkskörper, sogenannte Blindgänger, dürfen nicht noch einmal gezündet werden.
• Feuerwerkskörper dürfen nicht selbst hergestellt werden und sollten so gelagert sein, dass keine Selbstentzündung möglich ist. So darf das Feuerwerk auch niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen aufbewahrt werden.
• In der Silvesternacht sollte die Wohnung vor Brandgefahren geschützt werden. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt sowie Fenster, Türen und Garagentore geschlossen werden.
• Bei einem Brand oder Unfall muss sofort der Notruf 112 alarmiert werden. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.