84-jährige Frau starb nach Einnahme falsch einsortierter Medikamente - Amtsgericht Westerburg setzt Strafe auf 90 Tagessätze zu je 60 Euro fest
Fahrlässige Tötung einer 84-Jährigen: Altenpflegerin verurteilt
Tabletten falsch sortiert: Eine Altenpflegerin wurde vom Amtsgericht Westerburg zu 90 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Das Gericht sah den Vorwurf der fahrlässigen Tötung einer Seniorin als erwiesen an.
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Der fahrlässigen Tötung einer 84-jährigen Frau hat sich eine examinierte Altenpflegerin schuldig gemacht, die in der ambulanten Pflege im Oberwesterwald tätig ist. Am Amtsgericht Westerburg wurde sie jetzt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten (auf Bewährung) und als Bewährungsauflage die Zahlung von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung gefordert, der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Bevor das Urteil gesprochen wurde, hatte die 41-jährige, zierliche Angeklagte das letzte Wort – und nutzte es, um zu bekennen: „Es tut mir sehr, sehr leid für die Frau.

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