Montabaur/Koblenz
Fabrikverkauf: Montabaurer hoffen auf Erfolg vor Gericht

Montabaur/Koblenz - Gegner und Befürworter des geplanten Factory-Outlet-Centers (FOC) am Montabaurer ICE-Bahnhof treffen sich am Freitag wieder einmal vor Gericht: Bei der mündlichen Verhandlung in Koblenz geht es um die Frage, ob der im vergangenen Jahr von der Stadt Montabaur beschlossene Bebauungsplan zulässig ist.

Montabaur/Koblenz – Gegner und Befürworter des geplanten Factory-Outlet-Centers (FOC) am Montabaurer ICE-Bahnhof treffen sich am Freitag wieder einmal vor Gericht: Bei der mündlichen Verhandlung in Koblenz geht es um die Frage, ob der im vergangenen Jahr von der Stadt Montabaur beschlossene Bebauungsplan zulässig ist.

Die klagenden Städte Limburg, Koblenz und Neuwied hatten zunächst versucht, den sogenannten Zielabweichungsbescheid der obersten Landesplanungsbehörde zu kippen, der einen Fabrikverkauf mit maximal 10 000 Quadratmetern Verkaufsfläche im ICE-Park für zulässig erklärt hatte. Nachdem diese Klage nicht zugelassen wurde, versuchen die Nachbarstädte jetzt, auf einem anderen Weg das FOC zu verhindern. Sie fürchten, der Fabrikverkauf in Montabaur könnte zu Umsatzeinbußen in ihren Innenstädten führen, weil ein Einkaufszentrum dieser Größe im Einzugsbereich der Stadt Montabaur nicht benötigt werde.

Für das FOC liegt zwar schon seit geraumer Zeit eine Baugenehmigung des Westerwaldkreises vor. Die beteiligten Kommunen haben sich allerdings darauf geeinigt, die Entscheidung der Richter abzuwarten. Wie Stadtbürgermeister Klaus Mies der WZ mitteilte, wird noch immer eine Eröffnung des FOC im Jahr 2012 angestrebt. „Wir hoffen, dass das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Wirksamkeit des Bebauungsplans bestätigt, müssen aber selbstverständlich dessen Entscheidung abwarten.“ Genauere Einschätzungen, unter welchen Bedingungen der Rechtsweg der klagenden Städte erschöpft ist, fallen noch immer schwer.

Die Montabaurer zeigen sich allerdings zuversichtlich, was ihre Argumentation angeht. „Wir sind davon überzeugt, gegenüber dem Oberverwaltungsgericht darlegen zu können, dass die Städte Limburg, Koblenz und Neuwied keine unzumutbaren, das heißt die städtische Struktur negativ verändernden Beeinträchtigungen, hinzunehmen haben“, sagt Bürgermeister Edmund Schaaf. „Dies gilt auch für deren Zentralitätsfunktion.“

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