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EU-Recht: Die Inspire-Richtlinie

Bei der Präsentation des Geoportals (von links): Wolfgang Schuld und Klaus Lütkefedder Foto: Susanne Willke

Susanne Willke

Das Geoportal Rheinland-Pfalz ist auf Grundlage einer europäischen Richtlinie von allen Kommunen zu bestücken.

Die Richtlinie – auch Inspire genannt – regelt die Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. In Rheinland-Pfalz wird die Richtlinie unter Federführung der Landesvermessungsämter vorangetrieben. Wolfgang Schuld, Behördenleiter des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus, stellt gemeinsam mit Bürgermeister Klaus Lütkefedder die Möglichkeiten des Geoportals vor.

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