Einer Körperverletzung schuldig gemacht hat sich ein heute 20-Jähriger, der jetzt vom Jugendschöffengericht Montabaur dafür zur Verantwortung gezogen wurde. Obendrein erhielt er noch eine Erziehungsstunde.
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Die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe wurde für die Bewährungszeit von zwei Jahren ausgesetzt. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, er hat ein straffreies Leben zu führen, und er muss 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.