Umstrittener Top in Westerburg
Eltern müssen für Schulessen und Betreuung mehr zahlen
Derzeit nehmen 320 Kinder in der VG Westerburg an der gemeinsamen Mittagsverpflegung in Schulen teil. Bislang zahlen die Eltern 3,80 Euro je Essen. Jetzt wird der Beitrag erhöht.
Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa. Jens Kalaene, dpa

Heftig diskutiert hat der VG-Rat Westerburg darüber, wie teuer die Mittagsversorgung der Kinder sein soll und wie hoch der Anteil für die betreuende Grundschule künftig sein wird. 

Nur mehrheitlich hat der Verbandsgemeinderat Westerburg gleich zwei Erhöhungen von Beiträgen zugestimmt, welche ab dem kommenden Schuljahr nun auf Familien zukommen, die Kinder in der betreuenden Grundschule haben und die an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Der Eigenanteil der Eltern an den Verpflegungskosten beträgt in der Verbandsgemeinde Westerburg seit dem Jahr 2023 3,80 Euro je Essen, künftig werden es 5 Euro sein. Die monatlichen Elternbeiträge für die Betreuung an den Betreuenden Grundschulen werden zum neuen Schuljahr von 12,80 Euro auf 20 Euro pro Stunde angehoben.

Bevor diese Punkte im Rat kontrovers diskutiert wurden, erläuterte Martin Ortseifen (VG-Verwaltung) die Sachlage. Die Verbandsgemeinde Westerburg bietet als Träger der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Westerburg ein außerunterrichtliches Betreuungsangebot (Betreuende Grundschule) an den einzelnen Grundschulstandorten an. Die Finanzierung der Betreuenden Grundschule erfolgt über Elternbeiträge, Landeszuschuss und einen Eigenanteil des Trägers. Seit 1996 wurden die monatlichen Elternbeiträge nicht angehoben. Das ändert sich nun. Sofern Voraussetzungen für das Bildungs- und Teilhabepaket, den Sozialfonds oder die Bewilligung von Lernmittelfreiheit vorliegen, können der Betreuungsbeitrag und der Verpflegungskostenanteil jedoch auf Antrag um 20 Prozent ermäßigt werden. Liegen die Voraussetzungen für das Bildungs- und Teilhabepaket vor, ist der Verpflegungskostenanteil kostenfrei. Wie Ortseifen weiter erläuterte, werde durch die Anhebung des Elternbeitrages auf 20 Euro eine Kostenreduzierung des Trägeranteils von ca. 60.000 Euro möglich.

Die Steigerung des Mindestlohnes und der deutliche Anstieg der Lebensmittelpreise sind Gründe dafür, dass der Preis für die Mittagsversorgung der Kinder erhöht wird.
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Derzeit gibt es 320 Essenskinder

Am Ganztagsangebot der Grundschule Westerburg nehmen aktuell circa 120 Kinder verpflichtend an der gemeinsamen Mittagsverpflegung teil. Mit der Anzahl der aktuellen Essensteilnehmer der Realschule plus (40 Anmeldungen) und den Betreuenden Grundschulen (160 Essensteilnehmer) werde auch im neuen Schuljahr wieder zu rechnen sein, so Ortseifen weiter. „Somit betreuen und unterstützen wir als Schulträger aktuell 320 Essenskinder“, führte er aus. Geltend gemachte Preiserhöhungen der Caterer der Schulen sei zum Anlass genommen worden, die Höhe des Eigenanteils der Mittagsverpflegung erneut zu überprüfen. Der Caterer der Ganztagsschule lege die Steigerung des Mindestlohnes und den deutlichen Anstieg der Lebensmittelpreise als Grund für seine Preisanpassung vor.

Auch in den Betreuenden Grundschulen, deren Warenbelieferung durch einen weiteren Lieferanten erfolgt, sind die Wareneinsatzpreise gestiegen. Hier erfolgt zusätzlich der Einsatz durch eigenes Personal der Verbandsgemeinde. Der Eigenanteil der Eltern an den Verpflegungskosten beträgt in der Verbandsgemeinde Westerburg seit dem Jahr 2023 3,80 je Essen. Weiterhin, so fuhr Ortseifen fort, sei zu bedenken, dass bei beiden Verpflegungsangeboten die Kosten zusätzlich indirekt subventioniert werden, da den Caterern alle Ressourcen (Mensa, Ausstattung, Strom, Wasser Heizung) unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Ebenso verbleiben die Personalkosten der Küchenkräfte an den Betreuenden Grundschulen beim Träger.

Anteil der Verbandsgemeinde reduziert sich

Der Zuschussanteil der Verbandsgemeinde ohne Berücksichtigung der Neben- und Personalkosten belief sich 2024 bei einem Eigenanteil in Höhe von 3,80 Euro pro Essen auf etwa 72.000 Euro. Bei Anpassung des Elternanteils auf 5 Euro würde der Anteil der Verbandsgemeinde bei etwa 50.000 Euro liegen. Zur Kostendeckung und unter Abwägung der vorgenannten Aspekte sowie der möglichst geringen und zumutbaren finanziellen Belastung der Eltern hat die Verwaltung eine Anpassung des Elternanteils zum 1. August auf 5 Euro pro Essen vorgeschlagen, vergünstigt mit einer Kostenreduzierung von 20 Prozent (bei Vorliegen der Voraussetzungen für das Bildungs- und Teilhabepaket, den Sozialfonds oder der Bewilligung von Lernmittelfreiheit). Dieser Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

Einstimmig votierte der VG-Rat hingegen für die Einführung einer Satzung für alle Betreuenden Grundschulen, welche die bisherigen Betreuungsordnungen der einzelnen Grundschulen ersetzen. Damit wird den Sorgeberechtigten das Anmeldeverfahren erleichtert und zugleich der Verwaltungsaufwand optimiert. So ist unter anderem für das kommende Schuljahr 2025/26 erstmalig die Anmeldung für die Betreuende Grundschule online möglich.

Standpunkte der Fraktionen sind kontrovers

Der Beschlussfassung ging in beiden Punkten eine kontroverse Diskussion voraus. Sie bewegte sich zwischen dem Standpunkt: „Wir sagen stets, die Kinder sind unsere Zukunft, aber fangen jetzt an bei ihnen zu sparen“ (Roswitha Flender, WuB), der Ansicht, dass diese Punkte besser hätten vorher in den Ausschüssen diskutiert werden sollen (David Olberts, SPD) und deshalb diese in die Ausschüsse zurückverwiesen werden sollten (Karl Heinrich Gertz, FWG, sowie Rainer Kempf, FDP) bis zu der Meinung, dass die Eltern jetzt ihre Kinder anmelden müssten und eine Verschiebung der Entscheidung einen Shitstorm auslösen würde (Sibylle Dünnes-Zimmermann, CDU). Sie betonte auch, dass die Anhebung sozial abgefedert sei. Klar sprach sich Bailey Wollenweber (AfD) für die Anhebung des Stundensatzes für die betreuende Grundschule aus. „Wir können die Verträge nicht unterschreiben lassen und erhöhen danach“, fand Ine Schmale (Grüne). Der Antrag, die Entscheidung in den Ausschuss zurückzuverweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Hinsichtlich der Erhöhung des Essensgeldes regte Flender eine Erhöhung auf 4,50 Euro an. „Wir sollten nach anderen Sparmöglichkeiten suchen“, forderte sie „Einer Erhöhung auf 5 Euro gehen wir nicht mit“, signalisierte Wolfgang Steup für die FWG. „Wir greifen den Ärmsten in die Taschen. Das muss im Ausschuss diskutiert werden“, forderte Olberts. Essen habe einen Wert, sie stimme der Erhöhung auf 5 Euro zu, erklärte Schmale, und auch Daniel Björn Kraft (CDU) fand 5 Euro „legitim“. „Wir müssen einen Kompromiss finden, vielleicht in zwei Schritten erhöhen“, schlug Kempf vor. Daraufhin stellte Bürgermeister Markus Hof zusammenfassend fest, dass sich die Diskussion um die Erhöhung auf 4,50 Euro oder 5 Euro konzentriere. Das Ergebnis: Der Erhöhung auf 5 Euro wurde mehrheitlich zugestimmt.

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