Zur Erinnerung: Die Firma Schütz erweitert ihr Firmengelände. Dabei geht es um eine Erweiterung einer Halle. Das hat zur Folge, dass sich das Gelände geringfügig in Richtung der Häuser im Brautweg und in der Luisenstraße ausweitet. Da das Firmengelände aber schon jetzt sehr nah an die Grundstücke der Anlieger reicht, war der Widerstand vorübergehend groß. Denn anstelle der jetzigen Betonmauer soll eine Schallschutzwand entstehen, die aber näher an die Wohnhäuser rücken soll. Die Sorge war da, dass man nur noch Beton sehen würde, sobald man aus dem Fenster schaut. Die Firma Schütz hatte auf die Kritik der Bürger reagiert, die Pläne noch mal überarbeitet, sodass der Verlauf der Schallschutzwand im südlichen und westlichen Bereich von der Wohnbebauung weiter abrücken kann, als ursprünglich geplant war.
Die Stadt Selters hatte den Vertrag zwischenzeitlich von einem Juristen prüfen lassen. Ziel war es, für alle Beteiligten rechtliche Sicherheit zu erlangen. Im städtebaulichen Vertrag wurde nun festgelegt, dass die Firma Schütz spätestens nach drei Monaten nach Rechtskraft des Bebauungsplanes den Bauantrag beim Westerwaldkreis einreichen muss. Weiterhin muss nach 18 Monaten nach Rechtskraft des Bebauungsplanes die Schallschutzwand fertiggestellt werden. Derzeit läuft noch das Bebauungsplanverfahren, das voraussichtlich nicht mehr lange dauern wird. Die Stadt Selters und die Firma Schütz konnten sich inhaltlich einigen. Der endgültige Vertragsentwurf wird den Ratsmitgliedern vorgelegt. Diese bekommen dann eine Woche Zeit, um sich die festgelegten Bedingungen durchzulesen und mögliche Bedenken zu äußern. Sollte es keine Anmerkungen mehr geben, wird Stadtbürgermeister Rolf Jung mit dem Geschäftsführer der Firma Schütz einen Termin zur Vertragsunterzeichnung machen. „Schlussendlich kann ich behaupten, dass der Stadtrat die Rechte der Anlieger gesichert hat“, sagt Jung. „Somit haben wir das Ziel erreicht. Es hat zwar eine Weile gedauert, aber es ist wichtig, dass so etwas gründlich und vollständig geregelt wird. Es ist ein gutes Ergebnis.“ Der Stadtbürgermeister betont, dass er in der Maßnahme eine Verbesserung für die Anlieger hinsichtlich des Lärms auf dem Firmengelände sieht. „Die Wohnqualität hat sich bereits dadurch verbessert, dass es dort mittlerweile nur noch Anliegerverkehr gibt“, sagt Jung. „Durch den Schallschutz wird es sich weiter verbessern.“
Im Laufe der Planung wurden schallschutztechnische Gutachten eingeholt. Der städtebauliche Vertrag regelt die Lage, die Höhe, die schalltechnischen Anforderungen sowie die Gestaltung der Schallschutzwand. Es sind zwei Bauabschnitte vorgesehen. Der erste Abschnitt im ersten Bauabschnitt ist etwa 56 Meter lang und beginnt im südlichen Bereich, westlich der Anwesen im Brautweg 2 beziehungsweise 3 b. Weitere Bauabschnitte werden folgen. Die Schallschutzwand soll so errichtet werden, dass sie eine schalldämmende und hochabsorbierende Wirkung hat. Zudem soll die Wand teilweise begrünt werden. Immergrüne Pflanzen sollen verwendet werden.