Familie aus Heiligenroth stellt nach Einbruch Überwachungsbilder in Soziales Netzwerk - So beurteilt die Polizei den Fall: Einbruch im Westerwald gefilmt: Private Facebook-Fahndung kann strafbar sein
Familie aus Heiligenroth stellt nach Einbruch Überwachungsbilder in Soziales Netzwerk - So beurteilt die Polizei den Fall
Einbruch im Westerwald gefilmt: Private Facebook-Fahndung kann strafbar sein
Eine Westerwälder Familie hatte Einbrecher in ihrem Flur gefilmt und Bilder davon ins Internet auf Facebook gestellt. Andreas Egenolf
Heiligenroth. Gleich zweimal brechen unbekannte Täter am Samstag, 19. Januar, im Schutz der Dunkelheit in den Abendstunden in Heiligenroth ein. Beide Male sind Einfamilienhäuser in der Breslauer Straße das Ziel der Einbrecher. Bargeld und Schmuck lassen die Langfinger dabei mitgehen, ehe sie unerkannt entkommen – vorerst. Denn wenige Tage später tauchen sie im Sozialen Netzwerk Facebook auf – als privater Fahndungsaufruf einer geschädigten Familie. Doch sind solche Aufrufe überhaupt rechtlich zulässig? Und wie stehen die Ermittlungsbehörden zu dem Thema? Wir haben nachgefragt.
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Die beiden Aufnahmen, die im Sozialen Netzwerk auftauchen, zeigen einen weihnachtlich dekorierten Eingangsflur in einem der ausgeraubten Einfamilienhäuser in Heiligenroth. Auch auf den Bildern zu sehen: zwei Männer, die sich scheinbar unerlaubt Zutritt zu der Wohnung verschafft haben.