Juristerei Ex-Vorsitzende der Lebenshilfe Westerwald kann nach Rechtslage trotz Anklageerhebung weiterhin Recht sprechen
Ehrenamt am Amtsgericht: Trotz Vorwürfen darf Schöffin im Amt bleiben
Vor Gericht entscheiden Schöffen über Schuld und Strafe von Angeklagten mit. Was aber, wenn gegen solch einen ehrenamtlichen Richter selbst ein Verfahren läuft? Symbolfoto: dpa
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Montabaur. Kann eine Schöffin an einem Amtsgericht mit den Aufgaben einer ehrenamtlichen Richterin betraut ist, obwohl gegen sie selbst aktuell ermittelt wird? Unsere Zeitung ging dieser grundsätzlichen Frage einmal nach. Der Hintergrund: Die ehemalige Vorsitzende der Lebenshilfe Westerwald muss sich, nachdem der Verhandlungstermin bereits dreimal verschoben wurde, voraussichtlich Ende August wegen Untreue und Betrugs am Amtsgericht in Montabaur verantworten. Sie ist dort, auch nachdem die Vorwürfe öffentlich wurden und ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde, weiterhin als Schöffin tätig und sitzt in dieser Funktion bei Prozessen möglicherweise an der Seite desjenigen Richters, der ihren Prozess im August leiten könnte. Für juristische Laien erscheint solch eine Situation geradezu unverständlich. Wir befragten hierzu Richter Ralf Tries, den augenblicklichen kommissarischen Leiter des Amtsgerichts Montabaur sowie die Staatsanwaltschaft in Koblenz.

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„Kann die Schöffin in solch einem konkreten Fall bis zur Urteilsfindung von ihrem Amt entbunden werden? Was sieht der Gesetzgeber in solchen Fällen konkret vor? Hat das Gericht hier einen Ermessensspielraum?“, das waren konkrete Fragen, die wir an Richter Ralf Tries gerichtet haben.

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Westerwälder Zeitung

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