Weil der Rettungshubschrauber, an Bord eine schwer verletzte 61-jährige Motorradfahrerin, wegen einer Drohne am Unfallort nicht starten konnte, verzögerte sich ein Rettungseinsatz im Kreis Altenkirchen am Maifeiertag massiv. Es musste extra ein Rettungswagen kommen, weshalb der Transport der Motorradfahrerin in eine Klinik sich um etwa 20 Minuten verzögerte, erklärt Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Koblenz, Jürgen Fachinger. Bei einem schwer verletzten Unfallopfer können schon wenige Minuten über Leben und Tod entscheiden.
Der Pilot des Hubschraubers habe die Drohne wohl selbst wahrgenommen und konnte deshalb die schwer verletzte Frau nicht vom Unfallort zwischen Michelbach und Gieleroth in das nächste Krankenhaus fliegen. Die Polizisten am Unfallort hätten die Drohne nach Augenmaß 50 mal 50 Zentimeter groß eingeschätzt, berichtet Fachinger. Welche Ermittlungsmaßnahmen sich daraus für die Polizei ergeben, konnte der Pressesprecher auf Anfrage unserer Zeitung nicht sagen. Klar ist aber, dass eine Drohne so einer Größe beim Luftfahrtbundesamt registriert werden muss. „Wo wann welche Drohne fliegt, können wir aber nicht sagen“, erklärt das Luftfahrtbundesamt gegenüber unserer Zeitung. Dürfte sich die Suche nach dem Drohnenpiloten von Altenkirchen also als schwierig entpuppen?
Unfallort vermutlich gefilmt
Die bundesweiten Meldungen über Eingriffe in den Luftverkehr durch Drohnen werden an die Deutsche Flugsicherung gemeldet. Rund um die deutschen Flughäfen kam es in diesem Jahr schon zu 30 Meldungen solcher Art, berichtet die Pressesprecherin der Deutschen Flugsicherung Kristina Kelek. Allein im März waren es 13 Meldungen im Großraum deutscher Flughäfen. In deren Umfeld gelten solche Vorfälle immer als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. Besonders, weil im Normalfall Passagiere an Bord der Flugzeuge sind.
Die Behinderung des Rettungseinsatzes durch die Drohne gilt nach aktuellen Ermittlungen auch in diesem Fall als Straftat. Ob der Drohnenpilot damit bei seinem Ausflug gerechnet hat? Der unbekannte Pilot ließ seinen Quadrokopter zumindest rund 20 Minuten über dem Unfallort kreisen und filmte ihn sogar vermutlich, erklärt die Polizei Altenkirchen. Ob er Spaß daran hatte, so einen Unfallort augenscheinlich zu filmen oder ob ihn die Neugier antrieb, könnte sich herausstellen, wenn die Polizei ihn findet. Bei seinem Fernflug hat sich der Drohnenpilot auf jeden Fall der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen strafbar gemacht – und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, wie die Polizei Koblenz mitteilt. Zusätzlich hat der Drohnenbesitzer auch noch Ordnungswidrigkeiten nach Luftverkehrsordnung begangen.
Rettung um 20 Minuten verzögert
Sein Ausflug über der Bundesstraße 8 dürfte also Konsequenzen haben. Ob der Pilot absichtlich den Hubschrauber behindern wollte oder ob es nur ein Versehen war, ist noch unklar. Dass das Filmen oder Beobachten so eines Unfallorts aber nicht angemessen und auch nicht erlaubt ist, sollte für den Drohnenbesitzer aber klar sein. Die Polizei habe kurz nach dem Vorfall bereits ein bis zwei Hinweise zu dem Vorfall bekommen, denen sie sofort nachgehen würden, erklärt Pressesprecher Fachinger.
Die Polizei in Rheinland-Pfalz verfügt grundsätzlich sogar über technische Möglichkeiten, um Drohnen bei solchen gefährlichen Eingriffen in den Luftverkehr wieder an den Boden zu bringen. Bei der schwer verletzten Motorradfahrerin war aber keine Vorbereitungszeit für eine gezwungene Landung der Drohne gegeben. Ein schnellerer Transport in das nächste Krankenhaus durch den Rettungshubschrauber wäre für die Frau in jedem Fall von Bedeutung gewesen. Was die 20 Minuten Verzögerung konkret für sie bedeuten, ist unklar.