Bereits in der Anklageverlesung bezeichnet die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten, der aus dem Kreis Altenkirchen stammt, als chronischen Betrüger. Letztlich schloss der 32-jährige Mann einen Vertrag mit einem Architekten ab, der für 800.000 Euro ein Haus für ihn planen sollte.
Dafür habe der Architekt sogar einen weiteren Mitarbeiter eingestellt, damit sein Unternehmen dem Arbeitsauftrag ordnungsgemäß nachkommen kann. Nachdem der Angeklagte die erste Rate erfolgreich bezahlt hat, tauchte er urplötzlich unter, weswegen ihn keiner mehr erreichen konnte.
Die Planungen des Architekturunternehmens waren schon so weit fortgeschritten, dass die Juristen einen vollendeten Betrug feststellten. Letztlich entstand ein Schaden von 6500 Euro, der mittlerweile von den Eltern des 32-Jährigen beglichen wurde. Der Beschuldigte gab in seiner Einlassung zu Protokoll, dass er mit dem Hausbau im Buchfinkenland prahlen wollte. Doch letztlich sah er ein, dass er einen großen Fehler begangen und einen Vertrag unterschrieben hat, von dem er wusste, dass er diesen nie hätte bezahlen können.
Zahlreiche Vorstrafen ziehen sich trotz eines Abiturs durch den Lebenslauf des Beschuldigten, weswegen er auch schon eine Jugendstrafe absaß. Er absolvierte zunächst eine Ausbildung zum technischen Zeichner und anschließend zum Industriemechaniker.
Aktuell sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Wittlich seine Haftstrafe ab, da er trotz laufender Bewährung im Jahr 2019 erneut wegen Betrugs verurteilt wurde. Damals fälschte er in seinem Lebenslauf einige Qualifikationen, obwohl er die passende Ausbildung absolvierte. Laut dem damaligen Firmenchef arbeitete er gut, und die Probezeit hat er auch erfolgreich bestanden.
Wie der Unternehmer erklärte, habe der Angeklagte ihm stets fadenscheinige Argumente genannt, damit dieser nicht zur Dienstreise nach Shanghai antreten musste. Letztlich erklärte der 32-Jährige, dass es einen offenen Haftbefehl gab und er daher nicht ausreisen konnte, da er fürchtete, direkt am Flughafen verhaftet zu werden. Im Zuge der Verständigung einigten sich die Juristen auf eine Einzelstrafe von einem Jahr und einem Monat bis zu einem Jahr und zehn Monaten. Die Gesamtfreiheitsstrafe soll mindestens zwei Jahre und neun Monate lang sein und soll drei Jahre und drei Monate nicht überschreiten.
Letztlich verurteilte ihn das Schöffengericht um Richter Buss zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Das heißt, dass die Freiheitsstrafen, weswegen der Angeklagte aktuell in Haft sitzt, mit in das aktuelle Urteil eingezogen wurden.
Wie Buss erklärte, konnte das Gericht keine Freiheitsstrafe an der untersten Verständigungsgrenze verhängen, da der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist. Daher muss der Beschuldigte nun fünf Monate länger im Gefängnis bleiben, bis er möglicherweise nach zwei Dritteln seiner Haftzeit frühzeitig wegen guter Führung unter Bewährung die Haftanstalt verlassen kann. Da es sich um eine Verständigung handelt, kann das Urteil noch nicht rechtskräftig werden.