Dorf hat inoffizielles Naturdenkmal verloren - Was bei Fällungen zu beachten ist und wie Ortsgemeinden Vorsorge treffen können: Dorf verliert inoffizielles Naturdenkmal: Alter Walnussbaum von Ebernhahn ist Geschichte
Dorf hat inoffizielles Naturdenkmal verloren - Was bei Fällungen zu beachten ist und wie Ortsgemeinden Vorsorge treffen können
Dorf verliert inoffizielles Naturdenkmal: Alter Walnussbaum von Ebernhahn ist Geschichte
Der alte Walnussbaum war in Ebernhahn ein zwar inoffizielles, aber beliebtes Naturdenkmal. Er fiel dem Bagger zum Opfer. Petra Buhr
In der Ortsgemeinde Ebernhahn wurde Ende Februar ein rund 90 bis 100 Jahre alter Walnussbaum von einem Grundstückseigentümer gefällt. Das stößt auf Unverständnis und wirft Fragen auf, ob so ein alter Baum „einfach so“ gefällt werden kann. Wir haben dazu mit Ortsbürgermeister Thomas Schenkelberg gesprochen und uns an die VG-Verwaltung Wirges, die Kreisverwaltung und an einen Diplom-Biologen gewandt.
Rechtlich, das betont Ortsbürgermeister Thomas Schenkelberg vorab, sei die Fällung nicht zu beanstanden. Sie erfolgte noch im Februar, also zu einem Zeitpunkt, an dem das möglich ist. Jedoch sei der circa 90 bis 100 Jahre alte Baum eines der wenigen (inoffiziellen) Naturdenkmäler der Ortsgemeinde gewesen.