Amtsgericht Montabaur stellt Ordnungswidrigkeitsverfahren ein - Grundstückseigentümer sieht sich in seinem Kampf bestätigt: Disput um Tempo-30-Schild in Berzhahn: Justiz legt Streit bei
Amtsgericht Montabaur stellt Ordnungswidrigkeitsverfahren ein - Grundstückseigentümer sieht sich in seinem Kampf bestätigt
Disput um Tempo-30-Schild in Berzhahn: Justiz legt Streit bei
Das Tempo 30-Schild wurde in Berzhahn mittlerweile durch die Behörde am Bürgersteigrand platziert - und nicht mehr auf dem Grundstück der Biereichels. Vorausgegangen waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und ein Ordnungswidrigkeitsbescheid durch die Kreisverwaltung. Beide Verfahren wurden eingestellt. Der Eigentümer sieht sich in seinen Rechten bestärkt. Foto: Michael Wenzel wez
Horst-Dieter Biereichel aus Berzhahn sieht sich im Kampf mit den Behörden bestätigt. Er war und ist der Ansicht, dass die Straßenbehörde widerrechtlich ohne vorherige detaillierte Absprache und ohne Genehmigung auf seinem Grund und Boden ein Tempo 30-Schild aufgestellt hatte. Als es abgesägt wurde, sollte er dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Nun wurde der juristische Streit beigelegt.
Nachdem die Staatsanwaltschaft im vergangenen Oktober ein entsprechendes Verfahren wegen Beeinträchtigung von Warn- und Verbotsschildern eingestellt hatte, wurde die Kreisverwaltung aktiv und strengte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren an. Biereichel legte Widerspruch ein.