Die ersten Grundschüler haben ab Sommer einen Rechtsanspruch auf zehn Wochen Betreuung in den Ferien. Das stellt für die Kommunen eine Herausforderung dar. Uli Deck/dpa. Uli Deck/dpa/dpa-tmn
Wie kann der Rechtsanspruch künftiger Grundschüler auf zehn Wochen Betreuung während der Ferien garantiert werden? Darüber wird derzeit in den Kommunen des Westerwaldkreises beraten. Es geht um eine Vereinbarung zwischen Kreis und Verbandsgemeinden.
Lesezeit 3 Minuten
Eine geplante Vereinbarung zwischen dem Westerwaldkreis und den Verbandsgemeinden (VG) zur künftigen Ferienbetreuung von Grundschulkindern im Rahmen des bundesweiten Ganztagsförderungsgesetzes (Gafög) sorgte jüngst im VG-Rat Bad Marienberg für Diskussionen.