Die Nebeneinkünfte und Einkünfte aus Ehrenämter des Kreisvorstandes mit (von rechts) Landrat Achim Schwickert, der Eesten Kreisbeigeordneten Gabi Wieland sowie den Beigeordneten Andreas Strüder und Klaus Ortseifen waren Thema in einer der jüngsten Sitzungen des Westerwälder Kreistages. Markus Müller
Die Einkünfte von Landräten und hauptamtlichen Kreisbeigeordneten kann jeder Bürger im Haushaltsplan einsehen. Doch was ist mit Nebeneinnahmen? Über die müssen Landräte und Beigeordnete einmal im Jahr die Gremien öffentlich unterrichten.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Jobs gibt es bei einem Landrat und seinen Beigeordneten große Transparenz bei seinen innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern. Auch die dadurch erzielten Vergütungen müssen die Amtsinhaber nach dem rheinland-pfälzischen Landesbeamtengesetz einmal im Jahr jeweils für das vergangene Jahr offenlegen.