Im Gegensatz zu den meisten anderen Jobs gibt es bei einem Landrat und seinen Beigeordneten große Transparenz bei seinen innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern. Auch die dadurch erzielten Vergütungen müssen die Amtsinhaber nach dem rheinland-pfälzischen Landesbeamtengesetz einmal im Jahr jeweils für das vergangene Jahr offenlegen.
Deshalb führt auch der Westerwälder Landrat Achim Schwickert eine Aufstellung über alle Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie die daraus resultierenden Einkünfte. Dabei werden auch – zur Abgrenzung – die Funktionen im Hauptamt dargestellt. Seinen Bericht gab Schwickert jüngst im Kreisausschuss ab; ebenso auch die hauptamtliche Erste Kreisbeigeordnete Gabriele Wieland. Sofern ihre Nebeneinkünfte die Grenze von 4000 Euro im Jahr überschreiten, müssen auch die ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten diese offenlegen. Das traf im vergangenen Jahr für Andreas Strüder zu.
Für Tätigkeiten im Hauptamt gibt es nichts extra
Für alle Tätigkeiten, die Landrat Achim Schwickert im Hauptamt ausübte, erhielt er 2024 weder Vergütungen noch Sitzungsgelder. Dazu zählten zum Beispiel das Amt des Vorsitzenden beim Westerwald-Gästeservice, bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft, bei Wir Westerwälder, bei der Kreisvolkshochschule oder beim Freundeskreis des Keramikmuseums.
Aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst erzielte Schwickert aber dann sehr wohl einige Einnahmen. Zum Beispiel erhielt er als Mitglied im Beirat Nord der Sparkassenversicherung 2000 Euro. 2750 Euro erzielte er als stellvertretender Vorsitzender im Gesellschafterbeirat der Energieversorgung Mittelrhein. Noch mal 2230 Euro gab es für seine Aufsichtsratsämter bei der Kommunalversicherung. Mit weiteren kleineren Beträgen landete er in diesen Bereich bei 8190 Euro. Damit lag Schwickert in diesem Bereich erneut wieder unter den Freigrenzen für Pauschalentschädigungen für Nebentätigkeiten, die 9600 Euro für Vergütungen und 1900 Euro für Sitzungsgelder betragen, und muss deshalb davon nichts abführen.
Für einige Ehrenämter gibt es Entschädigungen
Wesentlich mehr Einnahmen hatte der Landrat 2024 durch seine öffentlichen Ehrenämter. Hier landete er in der Summe bei rund 30.550 Euro, von der er nichts abführen muss. So bekam er als stellvertretender Vorsitzender, Mitglied im Verwaltungsrat und Ausschussmitglied bei der Nassauischen Sparkasse knapp 8000 Euro und als (stellvertretender) Vorsitzender und Ausschussmitglied bei Sparkasse Westerwald-Sieg etwa 11.600 Euro. Beim Sparkassenverband Rheinland-Pfalz kam er auf gut 6600 Euro. Als Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz bekam er etwa 3800 Euro. Dazu kommen auch hier noch einige kleinere Posten.
Für sein öffentliches Ehrenamt als Präsident des Kreisverbandes Westerwald des Deutschen Roten Kreuzes erhält Schwickert weder Vergütung noch Sitzungsgeld. Genauso wenig für sein Amt als Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Naturpark Nassau. Auch für seine Nebentätigkeiten im privaten Bereich erhält der Landrat kein Geld. Dazu zählen zum Beispiel die Ämter als Vorsitzender des Westerwald-Vereins oder des Kuratoriums des DRK-Krankenhauses Hachenburg.
Beigeordnete haben Einkünfte als Stadt- und Ortschef
Die Erste Kreisbeigeordnete Gabriele Wieland übte 2024 innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes auch einige Nebentätigkeiten und Ehrenämter aus. Für die allermeisten davon erhielt sie keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder. Allein ihre Einkünfte aus dem öffentlichen Ehrenamt als Montabaurer Stadtbürgermeisterin betrugen rund 11.000 Euro.
Der ehrenamtliche Kreisbeigeordnete Andreas Strüder erhielt als Ortsbürgermeister von Hartenfels eine Aufwandsentschädigung von 13.200 Euro. Dazu kommen noch 500 Euro als Verbandsvorsteher des Kindergartenzweckverbandes Schenkelberg und Sitzungsgelder von gut 500 Euro als Mitglied des Verbandsgemeinderates. Der Kreisbeigeordnete Klaus Ortseifen unterschritt 2024 den Grenzwert von 4000 Euro. Damit entfällt für ihn die Pflicht zur Veröffentlichung. Die Mitglieder des Kreisausschusses nahmen diese Zahlen zur Kenntnis.