Eine Putzfrau soll in einer Logopädieeinrichtung im oberen Westerwaldkreis als Reinigungskraft gearbeitet und dabei wiederholt Gegenstände entwendet haben.
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Westerburg. Laut Anklageschrift soll die 37-Jährige ein Paar hochwertige Schuhe und eine Digitalkamera entwendet haben; doch auch weitere Missetaten stehen noch zur Disposition, sind bislang aber nicht Gegenstand des Verfahrens. Gegen einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen zu je 60 Euro hatte die Reinigungskraft Einspruch eingelegt.