Die Inzidenz im Westerwaldkreis ist leicht gesunken und liegt laut Meldung des Gesundheitsministeriums bei 120,4. Damit ist der Schwellenwert von 100 dennoch deutlich überschritten – mit gravierenden Auswirkungen:
Die seit 12. April gültige Allgemeinverfügung im Westerwaldkreis wird verlängert. Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Westerwaldkreis aktuell weiterhin über 100 liegt, besteht für den Kreis die Verpflichtung, in Ausführung der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die bisherige Allgemeinverfügung des Westerwaldkreises bis einschließlich 4. Mai zu verlängern.
Die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr hat weiterhin Bestand. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist überdies nur allein oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre außer Betracht bleiben.
Diese Verfügung und ihre Begründung können bei der Kreisverwaltung, Peter-Altmeier-Platz 1, Montabaur, nach Terminvereinbarung (Telefonnummer 02602/1240, E-Mail an kreisverwaltung@westerwald kreis.de) eingesehen werden.