Warum die Bundes-Notbremse im Westerwaldkreis frühestens am Freitag vor Pfingsten kippt - Ansturm auf Läden in Koblenz
Die Corona-Lage im Kreis: Viele Wäller shoppen auswärts – Bundes-Notbremse fällt frühestens am Freitag vor Pfingsten
Reinhard Kallenbach

Auch im Westerwaldkreis scheint sich jetzt eine Wende in der Corona-Situation abzuzeichnen: Am Donnerstag ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen erstmals seit Langem unter die 100er-Marke gefallen. Die Inzidenz lag nach Angaben des Landesuntersuchungsamtes (LUA) am Vatertag bei 99,6, am Freitag betrug der Wert 91,1. Doch für den Westerwälder Einzelhandel, die Gastronomie und sogenannte „körpernahe Dienstleistungen“ etwa in der Kosmetikbranche gibt es vorerst noch kein grünes Licht.

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Reinhard Kallenbach

Erst wenn die Inzidenz im Kreisgebiet an fünf Werktagen in Folge stabil unter 100 liegt, kippt die Bundes-Notbremse. Für den Westerwald heißt das: Bleibt die Inzidenz bis einschließlich kommenden Mittwoch (19. Mai) unter 100, treten die bundeseinheitlichen Regelungen am übernächsten Tag, also am Freitag, außer Kraft. Das hat die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt.

Die Berechnung ist etwas kompliziert, zumal sie von der Zählung des Landes abweicht: Da sich das Bundesgesetz an den Zahlen des Robert-Koch-Institutes (RKI) und nicht an den Angaben des Landesuntersuchungsamtes orientiert, gilt nach RKI die Inzidenz von 99,6 erst für den Freitag als Werktag eins, Samstag wäre der zweite Werktag mit der Inzidenz von 91,1 bis einschließlich Mittwoch als fünftem Werktag.

Sonn- und Feiertage werden in dieser Systematik nicht mitgezählt, unterbrechen die Zählung aber auch nicht. Das heißt: Bleibt die Inzidenz stabil unter 100, dürfen frühestens am Freitag vor Pfingsten Einzelhandelsgeschäfte und die Außengastronomie im Westerwaldkreis öffnen.

Gleichwohl ist die Lage für Handel und Gastronomie im Westerwaldkreis verheerend. Da die Infektionszahlen nach Landkreisen bewertet werden, wandern aktuell viele Verbraucher in Regionen mit niedrigen Inzidenzen und bereits gekippter Notbremse ab.

So ist in diesen Tagen der Ansturm auf die kreisfreie Stadt Koblenz sowie auf die Städte Diez oder Lahnstein im Rhein-Lahn-Kreis groß, weil hier bereits Modegeschäfte und Außengastronomien (fast) normal geöffnet haben. In Koblenz beispielsweise sind zahlreiche Pkw mit Westerwälder Kennzeichen zu sehen. Die Stadt ist voll – auch voller Westerwälder.

„Wir wollen endlich mal wieder raus und Freunde treffen und nicht immer das Gefühl haben, zu Hause eingesperrt zu sein“, meint etwa eine 20-jährige Westerwälderin, die mit einer Freundin erstmals wieder durch Koblenz bummelt und abends eine Pizza essen gehen möchte. Parallel zu dieser neuen „Freiheit“ gilt in den Landkreisen Westerwald, Neuwied und Altenkirchen ebenso wie im hessischen Landkreis Limburg-Weilburg noch die strenge Bundes-Notbremse.

Dem Handel und der Gastronomie gehen durch die Abwanderung der Kauf- und Kundenströme indes weitere Umsätze verloren. Denn in Koblenz gelten nun wieder die vergleichsweise „paradiesischen“ Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, die im Westerwald frühestens ab kommenden Freitag gelten könnte. Das heißt:

Ausgangsbeschränkungen: Es gibt keine Ausgangssperre mehr.

Kontakte: Bei privaten Treffen in eigenen Räumlichkeiten sollen sich nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Für den öffentlichen Raum ist dies eine Muss-Vorschrift.

Geschäfte: Geschäfte dürfen wieder öffnen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie in Lebensmittelgeschäften, sprich Hygienevorschriften und Maskenpflicht müssen eingehalten werden. Es gibt zudem eine Personenbegrenzung von einer Person pro 40 Quadratmeter; eine Terminvereinbarung ist sinnvoll. Die Kontakterfassung ist vorgeschrieben.

Testpflicht: Es gibt keine Testpflicht mehr vor dem Friseurbesuch oder dem Besuch eines Ladensgeschäfts.

Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen etwa aus medizinischen oder hygienischen Gründen (Optiker, Hörakustiker, Friseure) sowie im Bereich Körperpflege (Nagelstudio, Kosmetiksalons) sind zulässig.

Gastronomie und Hotellerie: Die Gastronomie ist geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind erlaubt. Die Öffnung gastronomischer Betriebe im Außenbereich ist unter Beachtung der Schutzmaßnahmen hingegen wieder möglich. Allerdings gelten eine Vorausbuchungs- und Testpflicht. Hotels und Pensionen dürfen wieder öffnen (Testpflicht); das gastronomische Angebot ist aber eingeschränkt.

Freizeit und Kultur: Museen und Ausstellungen dürfen wieder öffnen, ebenso Zoos, Tierparks und botanische Gärten. Geschlossen bleiben Kinos, Theater, Klubs, Spielhallen oder Freizeitparks.

Wäller Inzidenzwerte fallen weiter

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen sinkt im Westerwaldkreis weiter. Das Landesuntersuchungsamt hat für Freitag eine Inzidenz von 91,1 gemeldet. Am Vortag lag der Wert bei 99,6. Das Kreisgesundheitsamt meldete am Freitag 432 aktive Fälle, darunter 312 Mutationsfälle. Nach je einem positiven Corona-Fall sind in der Kita Wühlmäuse Schenkelberg 24 Personen in Quarantäne, in der Grundschule Herschbach/ Uww. ist ein Betroffener in Quarantäne, in der Realschule am Schlossberg Westerburg sind sechs Personen und in der katholischen Kita Christkönig Westerburg 21 Personen betroffen. kür

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