Es handelte sich um eine Lämmerherde, wie Sandrini außerdem klarstellt. Solche Herden von Jungtieren im Alter bis zu einem Jahr seien üblich und würden meist nach dem Absetzen vom Mutterschaf zusammengestellt, beispielsweise zur Aufzucht potenzieller Zuchttiere. Der Halter der Tiere betreibe die Schäferei im Nebenerwerb. Derzeit noch geprüft wird laut dem Kluwo-Leiter, ob der an der Weide installierte Herdenschutz die Anforderungen des Landes an einen sogenannten wolfsabweisenden Grundschutz erfüllt – und der Halter somit Anspruch auf Schadenersatz hat. Klar ist: Herdenschutzhunde waren nicht bei den Lämmern.
Ob der Angriff tatsächlich dem Wolf zuzurechnen ist, wird derzeit mithilfe der Analyse von DNA-Abstrichen untersucht. Diese waren bei der Begutachtung des Vorfalls genommen worden, der sich offenbar im Tal des Elbbaches zwischen Langenhahn und dem Ortsteil Hintermühlen in der Nähe einiger Weiher ereignet hat.