Zahlen müssen nur noch die Eltern von U2- und Hortkindern - Entlastung bei niedrigen Einkommen, Anhebung bei höheren Stufen: Dem Einkommen besser angepasst: Nach elf Jahren gelten im Kreis neue Kita-Beiträge
Zahlen müssen nur noch die Eltern von U2- und Hortkindern - Entlastung bei niedrigen Einkommen, Anhebung bei höheren Stufen
Dem Einkommen besser angepasst: Nach elf Jahren gelten im Kreis neue Kita-Beiträge
Der Weterwaldkreis passt die unter anderem Kitabeiträge für die Eltern unter Zweijähriger an. dpa / picture alliance
Bekanntlich ist in Rheinland-Pfalz und damit auch im Westerwaldkreis der Besuch von Kindertageseinrichtungen in den meisten Fällen beitragsfrei. Nur die Eltern von Kindern, die jünger als zwei Jahre (U2) sind oder als Schulkinder einen Hort besuchen, müssen sich an den Kosten für die Einrichtungen beteiligen. Diese Kosten ändern sich im Kreis vom 1. Juli an, hat jetzt der Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Lesezeit 2 Minuten
Er übernahm die von der Verwaltung vorgeschlagenen Sätze und Einkommensstufen. Ein etwas erweiterter Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion fand keine Mehrheit. Mit Beschluss vom 3. Mai 2010 (!) hatte der Jugendhilfeausschuss letztmalig die Elternbeiträge in Kindertagesstätten angepasst.