Westerwälder Zeitung
Das Adoptionsverfahren

Die Adoptionseinwilligungserklärung der abgebenden Eltern darf frühestens acht Wochen nach der Geburt erteilt werden.

Die Adoptionseinwilligungserklärung der abgebenden Eltern darf frühestens acht Wochen nach der Geburt erteilt werden. Dazu müssen die Eltern eine rechtsverbindliche Erklärung abgeben. Damit beginnt die Adoptionspflegezeit, bei der das Jugendamt Vormund des Kindes ist.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region