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Das Adoptionsverfahren

Die Adoptionseinwilligungserklärung der abgebenden Eltern darf frühestens acht Wochen nach der Geburt erteilt werden.

Dazu müssen die Eltern eine rechtsverbindliche Erklärung abgeben. Damit beginnt die Adoptionspflegezeit, bei der das Jugendamt Vormund des Kindes ist. Ist sie beendet, wird die Adoption ausgesprochen und notariell bekräftigt.bau

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