Wer mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Westerwaldkreis fährt, muss nicht damit rechnen, von einem stationären Blitzer erfasst zu werden – denn davon gibt es im Kreisgebiet keinen einzigen. Das geht aus der Antwort des rheinland-pfälzischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Geschwindigkeitskontrollen werden im Landkreis ausschließlich mit mobilen Anlagen durchgeführt. Diese Aufgabe übernehmen die Polizei und das Ordnungsamt der VG Montabaur an wechselnden Standorten.
Wie viele Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Westerwaldkreis pro Jahr geahndet werden, dazu macht die Polizeidirektion Montabaur auf Anfrage unserer Zeitung keine genauen Angaben. Die Überwachungen würden von verschiedenen Dienststellen im Kreisgebiet sowie von spezialisierten Kräften der Verkehrsdirektion Koblenz durchgeführt, heißt es lediglich. Meist werde die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur geringfügig überschritten, so die Pressestelle der Polizeidirektion. Vereinzelt komme es aber auch vor, dass Verkehrsteilnehmer doppelt so schnell fahren wie erlaubt.
„Bei stationären Geschwindigkeitsmessgeräten besteht die Gefahr, dass nur anfänglich Erfolge erzielt werden und hiernach ein Gewöhnungseffekt eintritt mit der Folge, dass mit steigender Bekanntheit der Anlage vor dieser abgebremst und dahinter wieder beschleunigt wird.“
Innenminister Michael Ebling (SPD).
Genauer äußert sich das Ordnungsamt der VG Montabaur, das im vergangenen Jahr rund 500 Geschwindigkeitsüberschreitungen ahndete. Davon entfielen allein 90 Verstöße auf die Limburger Straße (L318) in Großholbach, die als Verbindungsstrecke zwischen Montabaur und Limburg dient. An zweiter Stelle folgt die Bad Emser Straße (L327) in Welschneudorf, wo 45 Verstöße gezählt wurden. Die maximal gemessene Geschwindigkeit lag auf beiden Straßen bei 72 km/h, erlaubt ist jeweils Tempo 50.
Spitzenreiter in dieser unrühmlichen Statistik war jedoch ein Autofahrer in Neuhäusel, der auf der Hauptstraße mit 73 km/h geblitzt wurde. Auch hierbei handelte es sich um eine mobile Messstelle in einer geschlossenen Ortschaft. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auch in der VG Montabaur die Polizei für die Geschwindigkeitsmessungen zuständig.
Autofahrer, die gelegentlich im benachbarten Kreis Limburg-Weilburg oder im Lahn-Dill-Kreis unterwegs sind, wissen, dass dort zahlreiche stationäre Blitzer zur Verkehrsüberwachung eingesetzt werden. Das liegt an einer grundsätzlich anderen Verkehrspolitik in Hessen. Dort können die Kommunen weitgehend eigenständig entscheiden, ob sie solche Geschwindigkeitsmessanlagen anschaffen und betreiben. Auch die Bußgeldeinnahmen verbleiben größtenteils bei den Gemeinden.
In Rheinland-Pfalz können Städte und Gemeinden die Aufstellung von Blitzern lediglich beantragen. Das Innenministerium muss diese jedoch genehmigen, was nur relativ selten geschieht. Aus der Kleinen Anfrage der Grünen geht hervor, dass in den vergangenen fünf Jahren im Land nur zwei neue Anlagen errichtet wurden.
Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz derzeit 42 stationäre Blitzeranlagen. Diese befinden sich überwiegend in den Großstädten Mainz, Koblenz, Ludwigshafen, Kaiserslautern und Trier. Außerhalb der Großstädte gibt es landesweit gerade einmal sechs stationäre Blitzer in kommunaler Trägerschaft und drei stationäre Anlagen der Polizei. Darüber hinaus befinden sich fünf (teil-)stationäre Blitzeranlagen an Autobahnen.
Das rote Licht blitzt auf, und sofort ist klar: Man war zu schnell. Vielleicht kein Trost: Man ist nicht allein damit. Zehntausende „erwischt“ es in jedem Jahr allein in Koblenz.Wer zu schnell ist, der muss zahlen
Das Thema polarisiert: In verschiedenen Gemeinderäten im Westerwald wurde schon mehrfach der Wunsch geäußert, die jeweiligen Bürgermeister mögen sich beim Land für das Errichten stationärer Blitzer einsetzen. Das Innenministerium hält mobiles Blitzen jedoch für wirkungsvoller, da sich die Verkehrsteilnehmer nicht darauf einstellen können, und lehnt Anträge der Kommunen meistens ab.
„Bei stationären Geschwindigkeitsmessgeräten besteht die Gefahr, dass nur anfänglich Erfolge erzielt werden und hiernach ein Gewöhnungseffekt eintritt mit der Folge, dass mit steigender Bekanntheit der Anlage vor dieser abgebremst und dahinter wieder beschleunigt wird“, heißt es im Antwortschreiben von Innenminister Michael Ebling (SPD) an die Landtagsabgeordneten der Grünen. An der Praxis, stationäre Blitzer nur in Ausnahmefällen zu genehmigen, soll demnach festgehalten werden.