Westerwälder Zeitung
Corvette-Unfall: Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Montabaur/Freilingen - Der Unfall einer Corvette mit einem Mofa, bei dem eine 16-Jährige aus Freilingen ums Leben kam, wird womöglich vor dem Koblenzer Landgericht neu verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen die Verurteilung des 46-jährigen Sportwagenfahrers vor dem Montabaurer Amtsgericht eingelegt. Dort hatte der Angeklagte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten erhalten. Ziel einer erneuten Gerichtsverhandlung sei es, eine Haftstrafe ohne Bewährung zu erreichen, teilte die Staatsanwaltschaft auf WZ-Anfrage mit.

Lesezeit 1 Minute
Montabaur/Freilingen – Der Unfall einer Corvette mit einem Mofa, bei dem eine 16-Jährige aus Freilingen ums Leben kam, wird womöglich vor dem Koblenzer Landgericht neu verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen die Verurteilung des 46-jährigen Sportwagenfahrers vor dem Montabaurer Amtsgericht eingelegt.

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