Eltern haben keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, wenn sie ihre Kinder selbst bringen müssen: Busfahrerstreik: Westerwaldkreis weist Kritik zurück
Eltern haben keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, wenn sie ihre Kinder selbst bringen müssen
Busfahrerstreik: Westerwaldkreis weist Kritik zurück
Gerade im Schulbusverkehr wirkt sich der Streik der Busfahrer gravierend aus. Das Unternehmen DB Regio Bus, das auch das Montabaurer Schulzentrum anfährt, verweist an sein Servicecenter. Archiv Sascha Ditscher
Westerwaldkreis. Nachdem Eltern Kritik am Verhalten der Kreisverwaltung im Zusammenhang mit dem aktuellen Busfahrerstreik geäußert hatten (wir berichteten), hat die Behörde auf WZ-Anfrage nun schriftlich Stellung dazu genommen. Darin heißt es: „Bei einem Streik handelt es sich um höhere Gewalt, um ein Ereignis, auf das der Träger der Schülerbeförderung keinen Einfluss hat und somit ausschließlich eine Angelegenheit der Tarifvertragsparteien darstellt.“
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Und weiter informiert die Verwaltung: „Der Westerwaldkreis hat als Beförderungsmittel für die Schülerbeförderung grundsätzlich die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bestimmt. Zu Beginn des Schuljahres werden den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern für die Benutzung der Busse vom Landkreis finanzierte Schülerzeitkarten zur Verfügung gestellt (sogenannte mittelbare Schülerbeförderung).