22-Jähriger finanzierte seinen Drogenkonsum durch Dealen - Seit einem Jahr lebt der Angeklagte frei von Rauschgift
Bewährungsstrafe: Polizei schlug bei Kontrolle aus dem Autofenster Haschwolke entgegen
Symbolbild: Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, steht für die ausgleichende Gerechtigkeit.
dpa

Montabaur. „Dieses Gericht ist für seine unkonventionellen Methoden bekannt“, leitete Richter Dr. Orlik Frank-Pilz die Frage an den jungen Angeklagten ein, ob er einem spontanen Drogentest zustimme. Der 22-Jährige willigte sofort ein, womit er laut Frank-Pilz auch „gut beraten“ war – insbesondere, da das Screening negativ ausfiel.

Dieses Ergebnis und die zugrunde liegende Bereitschaft, sich der Urinkontrolle unter Aufsicht zweier eilends hinzugerufener Polizeibeamter zu unterziehen, trugen entscheidend zu dem milden Urteil für den jugendlichen Drogendealer bei. Daneben konnte seine Anwältin negative Drogenscreenings der vergangenen zwölf Monate vorlegen.

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