Straftaten im Oberwesterwald
Berufungsverfahren gegen Unruhestifterin steht noch aus
Die Pressestelle des Amts- und Landgerichts Koblenz teilt auf Anfrage mit, dass es noch keinen Termin für das Berufungsverfahren
Die Pressestelle des Amts- und Landgerichts Koblenz teilt auf Anfrage mit, dass es noch keinen Termin für das Berufungsverfahren gibt.
Viktoria Schneider

Das Landgericht Koblenz muss noch Fristen von Stellungnahmen abwarten. Eine 33-Jährige will das Urteil nicht akzeptieren, welches das Amtsgericht Westerburg am 29. September 2025 sprach.

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Vom Amtsgericht Westerburg ist am 29. September 2025 eine 33-jährige Frau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Eine Bewährungschance gab es für sie nicht. Dagegen, so bestätigte uns die Staatsanwaltschaft Koblenz am 8.

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