Koblenz/Limburg/Diez – Erneut vor Gericht kommt der Fall eines Tanzlehrers, der frühere Schülerinnen mit Chloroform betäubt haben soll. Das Landgericht Koblenz wird am kommenden Montag über die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Diez wegen gefährlicher Körperverletzung verhandeln.
Der heute 50-Jährige hatte formal gestanden, in der Zeit von 1999 bis 2008 junge Frauen nach vorausgegangenen Trinkgelagen bei sich mit der hochgiftigen Chemikalie Chloroform betäubt zu haben. Weiter hatte er sich nicht geäußert. Die Frauen – darunter auch eine Minderjährige – waren anschließend nackt oder nur teilweise bekleidet im Bett des Tanzlehrers aufgewacht. Manche klagten zudem über Hautverätzungen und Brandblasen im Mundbereich.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz wirft dem Mann aus Limburg, der auch im Westerwaldkreis Tanzunterricht gab, fünffache gefährliche Körperverletzung wegen der Betäubung der Opfer vor. Zu drei Jahren Haft hatte ihn das Amtsgericht Diez deshalb verurteilt. Doch er und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Strafmaß Berufung eingelegt.
Die Frauen seien später nackt oder nur teilweise bekleidet im Bett des Angeklagten aufgewacht, hieß es im Prozess in Diez. Über die Zeit während der Betäubung konnten die Frauen keine Angaben machen. Auch der Angeklagte schwieg.
Im Prozess hatte ein Sachverständiger die gefährliche Wirkung von Chloroform betont, das neben einer narkotischen Wirkung auch Kammerflimmern bis hin zum Herztod, Atemlähmungen und Schäden an Leber sowie Nieren zur Folge haben kann. Chloroform könne auf der Haut zu starken Verätzungen führen, sagte er.
Der Staatsanwalt hatte dem Tanzlehrer im Plädoyer vorgeworfen, seine übergeordnete Position und die Träume der Mädchen von einer Karriere als Tänzerin ausgenutzt zu haben. Die entsprechende Verurteilung bedeutet für den hauptberuflich als Lehrer tätigen Mann auch den Ausschluss aus dem Schuldienst.