Bislang keine Lösung für Problem bei Simmern
Bei Simmern: Illegaler Müll am Straßenrand ist ein Dauerärgernis
Ein fast schon gewohntes Bild zwischen Simmern und Urbar: Immer wieder wird dort am Fahrbahnrand illegal Müll entsorgt. Der Verursacher ist bislang unbekannt. Foto: privat
Klemens Hundelshäuser

Simmern/Urbar. Alte Kleider am Straßenrand, Katzenstreu in Müllsäcken oder auch Essensverpackungen von bekannten Fast-Food-Ketten: Schon vor einem Jahr klagten Bürger aus Simmern und Urbar über die Situation an den Straßenrändern zwischen den beiden Orten, und seitdem hat sich nichts verbessert.

Damals wie heute hat Klemens Hundelshäuser, Mitglied des Gemeinderates in Simmern, eine klare Meinung dazu: „Das ist so nicht hinnehmbar!“ Er appelliert weiterhin an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer, denn durch die Essensreste werden Tiere wie zum Beispiel Dachse und Füchse an die Straße gelockt, was zu Unfällen führen kann.

Schon lange Zeit wird an dieser Strecke genau auf Höhe des Mallendarer Bergs an der Abzweigung in Richtung Vallendar Haushaltsmüll aus Autos geworfen – vermutlich von einer einzigen, bislang unbekannten Person, denn es handelt sich stets um dieselbe Art von Abfall, darunter Hinterlassenschaften von Katzen und Reste von Nahrungsmitteln, so auch in diesem Winter. Wilde Tiere werden dadurch angelockt. So konnte Hundelshäuser, der begeisterter Fahrradfahrer ist, bereits Dachse, Füchse und Rehe an der Strecke beobachten. Manchmal werden dort auch Vierbeiner überfahren, wie er weiter berichtet: „Noch heute liegt das Skelett eines Fuchses am Fahrbahnrand!“

Der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ist die Problematik bisher allerdings nicht bekannt, wie sie auf Anfrage mitteilt. „Wir machen darauf aufmerksam, dass eine illegale Abfallablagerung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, welche mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden kann“, heißt es. Zudem wird seitens der Verwaltung ergänzt: „Aufgrund der vorliegenden Problematik bitten wir um eine erhöhte Aufmerksamkeit der Westerwälderinnen und Westerwälder.“ Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kann allerdings nur eingeleitet werden, wenn der Verursacher bekannt ist.

Illegale Müllablagerungen entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden von der zuständigen Straßenmeisterei entsorgt. Im Raum Simmern ist hier die Straßenmeisterei Montabaur zuständig, die wiederum im Verantwortungsbereich des Landesbetriebs Mobilität (LBM) liegt. Der LBM teilt zur Problematik zwischen Simmern und Urbar mit, dass es bundesweit vergleichbare Probleme mit illegalen Müllablagerungen entlang der Verkehrswege gibt. Besonders betroffen sind Park- und Rastplätze. Birgit Küppers, Pressesprecherin des LBM Koblenz, hat für dieses Verhalten ebenfalls kein Verständnis: „Allzu häufig besteht in der Öffentlichkeit kein Unrechtsgefühl für dieses Vergehen, und vielfach werden diese Taten als Kavaliersdelikt hingenommen“, berichtet sie. „Unterstützt wird der Anstieg gelegentlich auch durch Änderungen der Müllsatzungen im Bereich der Städte und Kreise.“

Für die Müllentsorgung entstehen den 57 Straßenmeistereien, für die der LBM zuständig ist, jedes Jahr rund 1,5 Millionen Euro Kosten. Diese müssen dann jeweils die Landkreise übernehmen, in deren Bereich der Müll aufgesammelt wurde. „Allein von den Straßenrändern sammeln die Straßenwärter des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz pro Jahr rund 5500 Tonnen Müll ein – das entspricht etwa 550 Müllwagenladungen“, so Küppers weiter.

Illegal aufgefundener Abfall wird vom Betriebsdienstpersonal übrigens auf Adressen und Dokumente durchsucht, um den Verursacher ausfindig zu machen. Wenn dies gelingt, wird Anzeige bei der Polizei erstattet. Vereinzelt weisen auch aufmerksame Verkehrsteilnehmer auf illegale Müllentsorgung hin, wenn sie diese beobachten. Generell sind jedoch die Aussichten sehr gering, den Verursachern auf die Spur zu kommen. In der Regel werden die entsprechenden Verfahren mangels Ermittlungserfolg von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Der Zeitaufwand für die Mitarbeiter, die die Abfälle entsorgen, hängt von der Abfallart, der Menge und der Örtlichkeit ab. Wenn keine Hinweise auf den Verursacher gefunden werden, wird der Abfall direkt aufgenommen und entsorgt. Eine Überwachung der Rast- und Parkplätze mittels Kamera ist laut LBM aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Somit gibt es bisher keine zufriedenstellenden Lösungen für das Problem: „Wir können nur immer wieder an die Bevölkerung appellieren, uns illegale Müllablagerungen zu melden, sofern diese gesehen und erkannt werden, zum Beispiel indem die Autokennzeichen aufgeschrieben werden“, erklärt Küppers. „Und diese werden wir dann zur Anzeige bringen.“ Sollten Bürger illegal abgestellten Müll entdecken, könne dies jederzeit beim LBM gemeldet werden.

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