Bebauungsplan für Kunst- und Kulturzentrum imMontabaurer Stadtwald von Gericht gekippt
Bebauungsplan vor Gericht gestoppt: B-05 in Montabaur steht vor einer ungewissen Zukunft
Der Betrieb des Kunst- und Kulturzentrums im Stadtwald bei Horressen steht rechtlich auf wackeligen Füßen, nachdem das Koblenzer Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan der Stadt Montabaur für unwirksam erklärt hat.
Archiv Thorsten Ferdinand

Das Kunst- und Kulturzentrum B-05 im Montabaurer Stadtwald steht nach einer Entscheidung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts (OVG) vor einer ungewissen Zukunft. Wie die Justizbehörde auf Anfrage unserer Zeitung berichtet, wurde der Bebauungsplan für das Gebiet für unwirksam erklärt, da es im Verfahren der Kommune formelle Fehler gab.

Die Stadt Montabaur muss nun einen neuen Bebauungsplan für das ehemalige Nato-Munitionslager aufstellen, damit das Kunst- und Kulturzentrum rechtssicher weitergeführt werden kann. Ein solches Verfahren dauert üblicherweise jedoch mehrere Jahre. Ins Rollen kam das Ganze durch eine Klage der Naturschutzinitiative (NI) aus Quirnbach, die der Stadt unter anderem eine fehlende FFH-Verträglichkeitsprüfung vorwirft.

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