Oberverwaltungsgericht urteilt
Auffälliger Wolf im Westerwald darf geschossen werden
Darf ein einzelner Wolf im Westerwald geschossen werden? Mit dieser Frage beschäftigen sich Juristen in Koblenz.
Darf ein einzelner Wolf im Westerwald geschossen werden? Mit dieser Frage beschäftigen sich Juristen in Koblenz.
Boris Roessler/dpa

Bis auf Weiteres ist die Jagd auf einen bestimmten Wolf im Westerwald erlaubt. Ein Gerichtsbeschluss stärkt der Kreisverwaltung in Montabaur den Rücken.

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Der Wolfsrüde GW2748, der rund um das Dreiländereck im Hohen Westerwald für mehrere Risse von Weidetieren verantwortlich ist, darf nun doch von Jägern erlegt werden. Diesen Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz am Freitag, 9. Oktober, in Koblenz gefasst (8 B 11617/26.

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