Montabaur. Sie wurden auf der Raststätte Sessenhausen an der A 3 mit 150 Gramm Marihuana erwischt. Nun hat das Schöffengericht in Montabaur den Älteren der beiden Angeklagten, einen 33-Jährigen aus Mülheim-Kärlich, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Den zweiten Angeklagten (28) sprach das Schöffengericht unter der Leitung von Richter Christoph Brand frei – ihm konnte keine aktive Beteiligung an der Straftat nachgewiesen werden.
Die zwei ehemaligen besten Freunde, die sich bereits seit dem Kindesalter kennen, fuhren am 18. April diesen Jahres zusammen nach Köln, damit sich der jüngere Angeklagte vor Ort mit einem Bekannten treffen konnte (unsere Zeitung berichtete). Weil der 28-Jährige damals seine Strom- und Gasrechnungen nicht begleichen konnte, brachte der 33-Jährige ihn nach Köln, damit er sich von dem ominösen Freund 1000 Euro leihen konnte.