Dabei hätten die Wissenschaftler auch berechnet, was ein höherer Mindestlohn für den Westerwaldkreis bedeuten würde. Konkret gehe es um den Anstieg des gesetzlichen Mindest-Stundenlohns auf 14 Euro: „Davon würden enorm viele Menschen profitieren. Im Westerwaldkreis ginge der Lohn auf einen Schlag in rund 13.500 Jobs hoch. Immerhin werden heute noch in 14 Prozent aller Jobs im Westerwaldkreis weniger als 14 Euro pro Stunde verdient“, wird Matthias Günther zitiert.
Berechnung im Auftrag der NGG
Er leitet das Pestel-Institut, das die Mindestlohn-Berechnungen im Auftrag der NGG erstellt hat. Die Gewerkschaft will damit ihrer Forderung nach einem höheren gesetzlichen Mindestlohn Nachdruck verleihen. „Es arbeiten zu viele Menschen zum Niedriglohn. Das muss sich ändern. Ziel muss es sein, die Jobs im Westerwaldkreis aus dem Lohnkeller zu holen. Der Mindestlohn ist dabei nur die unterste Haltelinie. Wirklich fair bezahlt wird nur, wer Tariflohn bekommt“, schreibt deren Geschäftsführer Volker Daiss. Rückenwind komme dabei auch vom Kanzler: Immerhin habe sich Olaf Scholz für einen höheren gesetzlichen Mindestlohn starkgemacht. „Wenn's nach dem Kanzler geht, dann soll das unterste Lohnniveau in zwei Schritten steigen – zunächst auf 14 Euro und dann auf 15 Euro pro Stunde“, so Daiss. Die Erhöhung des Mindestlohns sei für die NGG das „entscheidende Signal für mehr Lohngerechtigkeit“.
Deutlich vollere Lohntüten in 18 100 Jobs
Laut Pestel-Institut würde ein Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde im Westerwaldkreis den Beschäftigten in rund 18.100 Jobs „zum Teil deutlich vollere Lohntüten bescheren“, so Pestel-Leiter Günther. Die NGG Mittelrhein erklärt ferner, dass es bei der Forderung nach einem höheren Mindestlohn nicht um „Lohn-Lotterie“ gehe. Ziel sei, die Menschen vor Armut zu schützen: „Es geht auch um mehr, als die Existenz zu sichern. Der gesetzliche Mindestlohn muss reichen, um davon bei einer Vollzeitarbeit vernünftig leben zu können. Vor allem ohne dabei auf Bürgergeld als staatliche Unterstützung angewiesen zu sein“, betont Volker Daiss. Wer nur den gesetzlichen Mindestlohn verdiene, müsse – immer auf einen Vollzeit-Job bezogen – am Monatsende mindestens 60 Prozent von dem Geld verdienen, das die Gesamtbevölkerung als mittleres Einkommen zur Verfügung hat. Das sehe EU-Recht vor. red