Gutachter bescheinigt 18-Jährigem aus der VG Hachenburg vor Gericht eine autistische Krankheit - Urteil: Mordversuch aus Heimtücke
Angriff auf Mutter: Angeklagter muss in die Psychiatrie
Ein jahrelanger Rechtsstreit ist zu Ende: Das Verwaltungsgericht weist die Klage eine Rübenachers ab, der eine Lärmreduzierung in der Aachener Straße gefordert hatte.
dpa (Symbolbild)

Koblenz/Westerwaldkreis. Das Koblenzer Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Martin Schlepphorst hat sich dazu entschieden, einen wegen versuchten Mordes an seiner Mutter und zweifacher schwerer Körperverletzung angeklagten 18-Jährigen aus einer kleinen Gemeinde im Westerwaldkreis in einer Psychiatrie unterbringen zu lassen. Das Gericht schloss sich damit einem Gutachter an, welcher empfohlen hatte, den Beschuldigten dringend in eine Klinik einzuweisen, um das Asperger-Syndrom, eine autistische Krankheit, zügig zu behandeln.

Der Angeklagte aus der VG Hachenburg hatte den Gutachter, der dem Beschuldigten einen IQ-Wert von 128 und damit fast Hochbegabung attestiert hatte, während der ganzen Verhandlung keines Blickes gewürdigt. Was sich der Angeklagte bei seiner Tat gedacht hat, wird aber wohl für immer sein Geheimnis bleiben.

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