Von unserer Redakteurin Silke Müller
Opfer sollen laut Anklage die Kinder seiner Ex-Frau sein. Dabei handelt es sich um einen neunjährigen, zehnjährigen und einen zwölfjährigen Jungen. Die Übergriffe sollen sich zwischen dem 1. September und dem 28. November 2013 im Westerwaldkreis ereignet haben. Der Angeklagte bestreitet die Taten.
Für die Justiz ist der 42-Jährige kein unbeschriebenes Blatt. Mehr als fünf Jahre seines Lebens hat er bereits in Haft verbracht, darunter auch von 2008 an drei Jahre wegen sexuellen Missbrauchs. Auch damals ging es um dieselben Kinder wie in dem aktuellen Prozess. Auch damals hatte er die Taten erst bestritten, dann aber zugegeben, wie er vor Gericht erzählte. Auf diese Weise habe sich das Strafmaß um zwei Jahre Haft verringert, begründete der Angeklagte sein Vorgehen.
Damals allerdings war er noch nicht mit der Frau verheiratet. Die beiden hatten lediglich ein Techtelmechtel. „Als ich in Haft war, hat sich mich besucht und gesagt, sie sei schwanger von mir“, erzählte er. Er habe ihr geglaubt und die Vaterschaft anerkannt. Ein späterer Test aber hatte dann ergeben, dass er doch nicht der Vater ist.
Die Frau habe ihn wieder sehen wollen. „Ich wollte nicht, sie hat mich in den Knast gebracht“, sagte er. Schließlich kam es doch wieder zum Kontakt zwischen den beiden. Sie habe gesagt, dass es ihr Leid täte, dass sie wüsste, dass an der Geschichte nichts dran sei und sie die Kinder eingeschüchtert habe, damit sie ihn belasten. Auch die Kinder hätten sich beim ihm entschuldigt, berichtete er vor Gericht.
Dann sind sie seinen Ausführungen zufolge zusammengezogen – und das, obwohl ihm das Gericht Kontaktverbot zu den Kindern auferlegt hatte. Seinen Bewährungshelfer hatte er darüber nicht informiert. Am 8. November 2013 haben die beiden geheiratet. „Die Frau hat mich bequatscht, ich wollte nicht mehr heiraten“, sagte der Angeklagte. Schließlich war er den Bund der Ehe zuvor schon einmal mit einer Freundin der Frau eingegangen.
Die zweite Heirat währte nicht lange. Nur 20 Tage später stellte ihm seine zweite Frau die Koffer vor die Tür. Als Grund gab er vor Gericht an, dass das Jugendamt mitbekommen habe, dass die beiden mit den Kindern zusammenwohnten. Die Beamten hätten sie vor die Wahl gestellt: entweder er oder die Kinder.
Dann sei er wieder vollends dem Alkohol und den Drogen verfallen. Die hatten auch zuvor schon sein Leben maßgeblich beeinflusst. Wie er berichtete, hatte er bereits im Alter von neun Jahren Alkohol konsumiert, hinzu kamen mit 14 Jahren Haschisch und Amphetamin. Es folgten wenig später LSD und Ecstasy sowie mit 25 Jahren Kokain und Heroin. „Ich habe versucht, mir die Gedanken wegzudröhnen“, sagte er.
Grund: Der Angeklagte selbst, so sagte er, sei als Kind zwischen sechs und neun Jahren von seinem Vater missbraucht und misshandelt worden. Mit neun Jahren sei er in die Psychiatrie gekommen, weil er sein Bein an ein Gleis gefesselt habe. „Ich wollte mich umbringen“, berichtete er. Mit 14 Jahren wurde er das erste Mal inhaftiert – wegen Autodiebstählen, wie er berichtete.
In der Verhandlung wurden auch zwei der betreffenden Kinder gehört, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das jüngste weigerte sich, den Gerichtssaal zu betreten.