Montabaurer Vermieter erbost
Amt besteht auf Anmeldung eines illegalen Untermieters
Das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Montabaur übernimmt auch Aufgaben des Einwohnermeldeamts.
Thorsten Ferdinand

Eigentum verpflichtet, heißt es im Grundgesetz. Doch verpflichtet es einen Vermieter auch dazu, einer Behörde den Wohnsitz einer Person zu bestätigen, die sich illegal in seiner Wohnung aufhält? Diese Frage wirft ein Fall aus Montabaur auf.

Lesezeit 2 Minuten
Ein Eigentümer mehrerer Mietwohnungen in Montabaur muss laut Meldebehörde akzeptieren, dass eine Mieterin einen Untermieter offiziell anmeldet, den er aufgrund schlechter Erfahrungen nicht in seinem Haus haben will. Eine entsprechende Mitteilung des Einwohnermeldeamts hat den Vermieter Jürgen Zwilling so sehr verärgert, dass er sich an unsere Zeitung gewandt hat.

Top-News aus der Region