Erlaubt es der Eigentümer, darf geerntet werden
Äpfel, Birnen oder Esskastanien: Wo Westerwälder Obst ganz legal pflücken können

Äpfel, Birnen oder auch Esskastanien, wie hier im Oberwesterwald, dürfen nicht einfach gepflückt oder gesammelt werden. Erst einmal muss der Eigentümer zustimmen. Stehen Bäume dicht an der Straße und fehlt ein Zaun, sind die Eigentumsverhältnisse selten klar.

 

Maja Wagener

Wer an scheinbar herrenlosen Bäumen im Westerwald die leuchtenden Äpfel pflücken oder die im hiesigen Klima so seltenen Maronen sammeln und dabei nicht mit einem Fuß im Gefängnis stehen will, hat verschiedene Möglichkeiten.

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Die gelben „Ernte mich“-Bänder zu den „Westerwälder Früchtchen“ gibt die Kreisverwaltung zum Beispiel seit 2004 aus. Die Kunststoffbänder wickeln einige Baumbesitzer und Gemeinden um die Obstbäume, die sie zur öffentlichen Ernte freigeben. Andere, wie die Stadt Ransbach-Baumbach, stellen Obstbäume zum Selbstpflücken zur Verfügung.

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Westerwälder Zeitung

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