Im Westerwald ist derzeit von vier Wolfsrudeln auszugehen. Da es immer wieder zu Nutztierrissen kommt, hat der Westerwaldkreis die befristete Jagdgenehmigung für einen bestimmten Rüden erteilt. Boris Roessler/dpa
Eingriffe in die Natur nimmt heutzutage niemand mehr auf die leichte Schulter. Das zeigt sich auch bei einem Wolf im Westerwald – im Spannungsfeld zwischen Artenschutz, Weidetierhaltung und Jagd.
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Das juristische Tauziehen um den männlichen Wolf GW2478 geht weiter. In der Frage, ob der Rüde geschossen werden darf, ist nun die nächsthöhere Instanz gefragt. Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz zunächst einen Eilantrag der Naturschutzinitiative (NI) abgelehnt und somit die Jagd auf den Wolf freigegeben hatte, legte die anerkannte Umweltvereinigung (Sitz in Vielbach) Beschwerde gegen diese Entscheidung ein und beantragte zugleich den Erlass ...