Staatsanwaltschaft sieht kein strafrechtlich relevantes Verhalten auf der Montabaurer Höhe: Abholzungen auf dem Köppel: Staatsanwaltschaft sieht kein strafrechtlich relevantes Verhalten
Staatsanwaltschaft sieht kein strafrechtlich relevantes Verhalten auf der Montabaurer Höhe
Abholzungen auf dem Köppel: Staatsanwaltschaft sieht kein strafrechtlich relevantes Verhalten
Auf der Montabaurer Höhe wurden großflächig tote Fichtenbestände abgeholzt. dpa
Für viel Wirbel hatte Mitte November eine Strafanzeige des prominenten Försters und Buchautors Peter Wohlleben und des Biologen Pierre Ibisch gegen die Verantwortlichen für den Kahlschlag auf der Montabaurer Höhe gesorgt. Nun ist klar: Das Abholzen der überwiegend bereits abgestorbenen Fichtenbestände auf dem Köppel hat keine juristischen Konsequenzen.
Lesezeit 1 Minute
Die Koblenzer Staatsanwaltschaft sieht keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten der Forstverwaltung in Neuhäusel und der Aufsichtsbehörden, wurde am Dienstag per Pressemitteilung bekannt gegeben.
Wohlleben und Ibisch hatten der Forstverwaltung vorgeworfen, rechtswidrig in einem besonders geschützten FFH-Gebiet gerodet zu haben.