Es ist ein Fall, der Diskussionen hervorruft: Zusätzlich zur Aufwandsentschädigung in Höhe von 1750 Euro darf die ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin der Gemeinde Höhn, ihres Zeichens Juristin, einen Verdienstausfall von 3000 Euro abrechnen. Die Legitimation erhält die Ortschefin durch eine Entscheidung, die der Gemeinderat im vergangenen Jahr getroffen hat. Doch geklärt ist der Fall damit nicht.
Aktualisiert am 05. Juni 2024 07:57 Uhr
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Die Kommunalaufsicht hatte Stellungnahmen und Unterlagen angefordert, um diese auszuwerten und die Sach- und Rechtslage zu prüfen. Das bestätigte die Behörde gegenüber unserer Zeitung Mitte Februar. Inzwischen ist diese Untersuchung abgeschlossen – und das Ergebnis ist deutlich.