Zu schnell und ohne Führerschein unterwegs
Zu schnell und ohne Führerschein unterwegs – Diezer Amtsgericht gibt 46-Jährigen eine letzte Chance
Wenn das Gericht Zeugen lädt: Nichts als die Wahrheit sagen
Der 46 Jahre alte Angeklagte wurde ohne gültige Fahrerlaubnis in einer Tempo-50-Zone mit 66 Stundenkilometern geblitzt.
Arne Dedert. dpa-tmn

Ein Blitzer bei Holzheim und seine einschlägigen Vorstrafen holten einen 46-Jährigen aus dem Kreis Limburg-Weilburg jetzt vor dem Amtsgericht Diez wie ein Bumerang ein. Im Mai 2023 wurde er in einer Tempo-50-Zone mit einer Geschwindigkeit von 66 Stundenkilometern erwischt. Zudem stellte sich heraus, dass er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs gewesen war – die hatte man ihm längst entzogen.

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Wenn das Gericht Zeugen lädt: Nichts als die Wahrheit sagen
Der 46 Jahre alte Angeklagte wurde ohne gültige Fahrerlaubnis in einer Tempo-50-Zone mit 66 Stundenkilometern geblitzt.
Arne Dedert. dpa-tmn

Schlimmer noch: Bereits Anfang 2023 war der Hesse wegen zweier ähnlicher Vergehen von einem anderen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt worden waren.

Sein Verteidiger erklärte, dass sein Mandant alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe einräume und sein Verhalten ihm sehr leidtue. Unmittelbar nach dem Vorfall habe er zudem in Zusammenarbeit mit seinem Bewährungshelfer umfassende Maßnahmen getroffen, dass so etwas nie wieder passieren könne. Noch im selben Monat hatte der Angeklagte sein Auto abgemeldet, sich stattdessen ein Fahrrad gekauft und eine Fahrgemeinschaft organisiert, die ihn seitdem zu seiner elf Kilometer entfernt liegenden Arbeitsstätte mitnimmt.

Vater verstorben, Frau erkrankt

Auf die Frage des Gerichts, wie es zu diesem raschen Bewährungsversagen habe kommen können und wie es denn in Zukunft mit ihm weitergehen solle, erklärte der Angeklagte, dass zwischenzeitlich sein Vater verstorben sei und seine Ehefrau schwer erkrankte. Das habe ihn heruntergezogen, weshalb er wieder einmal Betäubungsmittel genommen habe. Schlussendlich habe es ihn aber wachgerüttelt, er habe mehr Verantwortung übernehmen müssen und könne sein Verhalten heute besser reflektieren als nach früheren Verurteilungen. Es hätten ein Umdenkprozess und ein Lebenswandel stattgefunden.

Sein Verteidiger bestätigte diese Entwicklung, die auch der Freundeskreis, Bekannte und Verwandte ihm gegenüber beschrieben hätten. Im Übrigen sei sein Mandant seit 20 Jahren verheiratet, seit zwölf Jahren im Schichtdienst tätig und führe somit eigentlich ein geregeltes Leben. Dennoch blieb das Gericht skeptisch, denn die letzten beiden Drogenscreenings, die der 46-Jährige als Bewährungsauflage im September und Dezember hatte durchführen müssen, waren positiv geblieben. Seitdem habe er aber keine Drogen mehr angerührt, beteuerte dieser.

Langes Vorstrafenregister

Auch sein Vorstrafenregister sprach nicht für ihn: Bereits Ende der 90er-Jahre war er mehrfach auffällig geworden, dann wieder 2009/ 2010 und nach einer erneuten langjährigen Pause wieder ab 2018. Um einen Gefängnisaufenthalt war er bislang herumgekommen, Freiheitsstrafen zur Bewährung hatte er gut überstanden – diesmal stand es jedoch auf Messers Schneide.

Im Zuge eines Härteausgleichs in Verbindung mit dem bereits bestehenden Urteil befand der Anklagevertreter, dass eine erneute Bewährungsstrafe „gerade noch einmal so“ verhängt werden könne. Auch der Vorsitzende Richter sah dies so. Entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft verurteilte er den Beschuldigten zu einer weiteren Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung, einer Zahlung von 1000 Euro an die Bewährungshilfe Koblenz sowie drei weiteren Drogenscreenings innerhalb der nächsten sechs Monate. „Benehmen Sie sich jetzt!“, warnte er den Verurteilten. „Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch und lernen Sie, anders mit Ihren Problemen umzugehen, als bisher. Sollten Sie innerhalb der nächsten drei Jahre wieder straffällig werden, müssen Sie für mehr als ein Jahr hinter Gitter!“

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