Rhein-Lahn. Die im Januar eingeführte Budgetierung sorgt seit Längerem für Unmut bei den Zahnärzten. Denn was es in der Humanmedizin schon seit langer Zeit gibt, soll nun auch in der Zahnmedizin Anwendung finden. Budgetierung bedeutet, dass die Leistungen, die die Krankenkasse für bestimmte Behandlungen bezahlt, künftig gedeckelt werden.
Bereits seit den 1990er-Jahren, unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer, ist die Budgetierung gesetzlich verankert. Wegen Corona wurde sie zuletzt ausgesetzt und wird nun wieder eingeführt. So soll eine Stabilität beim Krankenkassenbeitrag gewährleistet werden.