Der Rhein-Lahn-Kreis treibe seit etwa zwei Jahren mit der Unterstützung der WFG das Projekt „Gästekarte Rhein-Lahn-Limes“ voran und stehe hierzu mit den hauptamtlichen Bürgermeistern im gesamten Kreis, aber auch mit den Kommunen, Touristikern und Beherbergungsbetrieben im Austausch, heißt es.
„Mit dem Angebot der Einführung einer kreisweiten Gästekarte verfolgen wir, anders als bei der Beherbergungssteuer den Ansatz, dass Gäste einen Gästebeitrag zahlen, dafür aber auch klar definierte Gegenleistungen erhalten. Bei uns im Rhein-Lahn-Kreis wäre das die Nutzung des ÖPNV für die komplette Zeit des Aufenthalts mit der Gästekarte als Ticket sowie vergünstigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder. Gästekarten sind in vielen Urlaubsregionen erprobt und vom Gast akzeptiert“, so Steeg.
Weg vom Tourismusbeitrag, hin zu einer Beherbergungssteuer – darum ging es in der jüngsten Sitzung des Emser Stadtrats. Gäste der Kurstadt sollen künftig für Übernachtungen etwas mehr berappen als bisher.Debatte über Beherbergungssteuer in Bad Ems: Gäste sollen stärker zur Kasse gebeten werden
„Die Einnahmen aus der Gästekarte verbleiben nach unserem Plan vollständig auf der kommunalen Ebene und sind für touristische Zwecke und Infrastruktur zweckgebunden, die Einführung wird mit voll digitalen Prozessen möglich sein“, ergänzt die Geschäftsführerin, die im Kreis auch für die touristischen Themen mitverantwortlich ist.
Steeg ist sich sicher, dass bei der Vielzahl der möglichen Konzepte eine Auseinandersetzung im Detail sinnvoll und wichtig ist. „Die Bettensteuer oder Beherbergungssteuer ist zwar schnell eingeführt, aber die Einnahmen sind nicht zweckgebunden im Tourismus zu verwenden. Ergo werden die Einnahmen wohl im Tourismus generiert, landen aber in den meisten Fällen im allgemeinen Haushalt zum Stopfen der Löcher.“
Anders sehe es ihrer Meinung nach beim Gästebeitrag aus. Die Kalkulation sei hier zwar auf der Finanzseite herausfordernder, aber die Verwendung des Gästebeitrags sei zweckgebunden und dürfe, egal wie die Finanzlage sei, nur für die im Kommunalabgabengesetz definierten touristischen Themen verwendet werden. Das sind Infrastruktur, Wanderwege, Tourismusinformation oder Besucherzentrum, Museen oder auch neue Investitionsprojekte im Tourismus, die Investitionskosten verursachen.
Für die derzeit bereits rund 800.000 Übernachtungsgäste im Rhein-Lahn-Kreis sieht Steeg klare Vorteile: „Wir können dem Gast zeigen, was wir mit seinem gezahlten Gästebeitrag für ihn machen.“ Insbesondere in einer Region mit Flüssen, dem Rheinsteig oder den Strecken-Radwegen biete die nach den aktuellen Plänen mit dem ÖPNV gekoppelte Gästekarte Rhein-Lahn-Limes viele Vorteile.
Eine Bettensteuer stößt erfahrungsgemäß eher auf Ablehnung.
Tanja Steeg sieht die Entschiedung der Stadt Bad Ems kritisch
„Die Position der Touristiker, der Dehoga und beispielsweise auch des ADAC ist hier sehr klar“, so Steeg, die als Gesellschafterin und im Vorstand der Destinationen Lahntal Tourismusverband e.V., Romantischer Rhein Tourismus GmbH und in der Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH involviert ist. „Ein Gästebeitrag gilt als akzeptiert, weil es konkrete Gegenleistungen gibt. Eine Bettensteuer stößt erfahrungsgemäß eher auf Ablehnung.“
Steeg weiß aus der Erfahrung aus bereits zwei Jahren Projektmanagement im Thema Gästebeitrag, dass die Einführung in Rheinland-Pfalz aus vielfältigen Gründen deutlich schwieriger ist als in anderen Bundesländern, trotzdem ist sie sicher: „Die extra Meile für die Gästekarte und den Gästebeitrag zu gehen und diese Option mit Priorität zu prüfen lohnt sich, und zwar für alle Beteiligten.“
Die Äußerungen von Wirtschaftsförderin Tanja Steeg stoßen im Bad Emser Rathaus auf Unverständnis, wie Stadtchef Oliver Krügel in einer Pressemitteilung schreibt. Ein Gästebeitrag sei aus vielerlei Gründen nicht möglich.Bettensteuer für Bad Ems: Stadtchef Krügel sieht Äußerungen als Einmischung
Abschließend resümiert die Geschäftsführerin: „Wir glauben, dass die Gästekarte Rhein-Lahn-Limes für die Kommunen in der Gesamtheit eine riesige Chance ist. Wir zahlen die Beratung, begleiten die Prozesse. Kommunale Selbstverwaltung heißt aber auch, dass am Ende die Kommune entscheidet – hoffentlich in Kenntnis aller Möglichkeiten und ihrer Konsequenzen.“
Infoveranstaltung zur neuen Steuer
Mittwoch, 11. Oktober, um 15 Uhr und um 17 Uhr im großen Sitzungssaal im Rathaus Bad Ems
statt. Vertreter der Stadt Bad Ems und der Verbandsgemeindeverwaltung werden die Thematik der neuen Steuerart erläutern. Um die Veranstaltung besser planen zu können, wird um eine kurze Mitteilung der Teilnahme gebeten. Anmelden können Sie sich per E-Mail an s.nickel@vgben.de red