Wie nicht anders zu erwarten, regt sich Widerstand gegen das zentrale Energiewendeprojekt der Energieversorgung Mittelrhein (EVM), welches bis zum Jahr 2028 abgeschlossen und Strom für rund 200.000 Menschen produzieren soll. Das Bündnis Kulturlandschaft Romantischer Rhein, ein loser Zusammenschluss von Personen aus der regionalen Tourismusbranche, Politik, Wirtschaft und Privatpersonen, betrachtet die Windkraftpläne im Welterbe als „sehr besorgniserregend“ und will sich dem mit aller Kraft entgegenstellen. Ein AfD-Landtagsabgeordneter aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis hat der Landesregierung nun Fragen zu dem Projekt gestellt. Die Antworten liegen vor – wirklich erhellend sind diese nicht. Das Projekt steckt dafür offenbar noch zu sehr in den Kinderschuhen.
Abgeordneter berichtet von erheblichem Widerstand
Abgeordneter Ralf Schönborn spricht in seiner Kleinen Anfrage von „erheblichem Widerstand seitens der lokalen Bevölkerung und des Bündnisses Kulturlandschaft Romantischer Rhein“. Es bestehe die Sorge, dass die Anlagen das Landschaftsbild und „wichtige historische Sichtachsen irreparabel beschädigen könnten“. Vor diesem Hintergrund hat Schönborn eine Reihe von Fragen gestellt. Die Antworten von Daniel Stich, dem Staatssekretär im Ministerium des Inneren und für Sport, liegen unserer Zeitung vor. Stich verweist zunächst grundsätzlich darauf, „dass der Schutz aller sieben im Land gelegenen Welterbestätten ein besonderes Anliegen der Landesregierung ist“. Außerdem geht er auf die Fragen ein.
Welche konkreten Schritte wurden bisher unternommen, um die Auswirkungen dieses Projekts auf das Unesco-Welterbe zu prüfen?
Für das geplante Vorhaben ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde zuständig. Der geplante Windpark befindet sich in einem sehr frühen Projektierungsstadium. Bislang liegen der zuständigen SGD Nord keine belastbaren Angaben zu den konkreten Anlagenstandorten, Anlagentypen und Anlagenhöhen vor. Die Zulässigkeit beziehungsweise etwaige Auswirkungen des Projekts auf das Unesco-Welterbe Oberes Mittelrheintal können erst überprüft werden, wenn die konkreten Anlagenstandorte feststehen und entsprechende Antragsunterlagen vorliegen.
Wie bewertet die Landesregierung die Bedenken des Bündnisses Kulturlandschaft Romantischer Rhein hinsichtlich der potenziellen Zerstörung von Sichtachsen historischer Denkmäler durch die geplanten Windkraftanlagen?
Die Landesregierung nimmt die Befürchtungen ernst. Eine Bewertung ist erst nach Vorlage der Detailplanung möglich.
Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes in der Region sicherzustellen?
Es bestehen weitreichende Schutzinstrumente, um den außergewöhnlichen universellen Wert und die visuelle Integrität der Welterbestätten Oberes Mittelrheintal und Limes zu sichern. Über die Schutzbereiche hinaus ist aufgrund der durch den Bundesgesetzgeber erfolgten Privilegierung der erneuerbaren Energien und aufgrund der aktuellen Rechtsprechung eine Untersagung von Windenergieplanungen ausschließlich aufgrund eines angrenzenden Welterbegebietes grundsätzlich nicht möglich.
Inwieweit wurden alternative Standorte für die Windkraftanlagen in Betracht gezogen, die weniger empfindliche Landschaften betreffen?
Da die konkreten Anlagenstandorte nach Kenntnis der Landesregierung noch nicht feststehen, kann keine Aussage zu etwaigen Alternativstandorten getroffen werden. Im Übrigen obliegt diese dem Vorhabenträger.
Wie wird sichergestellt, dass die Interessen der betroffenen Gemeinden berücksichtigt werden? Wie wurden die Bürger informiert und in die Entscheidungsprozesse einbezogen? Welche Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung sieht die Landesregierung?
Der Projektträger, die Energieversorgung Mittelrhein AG, hat Informationsveranstaltungen durchgeführt. Über deren Verlauf liegen der Landesregierung keine Informationen vor.