VG Aar-Einrich reicht Vorschläge für Windkraft für Raumordnungsplan ein
Windkraft in Aar-Einrich: Gemeinden können jetzt Vorrangflächen definieren
Einige Orte in der VG Aar-Einrich haben Interesse an Windkraftstandorten. Sie können jetzt ihre Vorschläge während der Offenlage in den Raumordnungsplan einbringen. Foto: Uli Pohl
Uli Pohl

Aar-Einrich. Im Juni 2024 hatte der Verbandsgemeinderat Aar-Einrich in Vorbereitung für den sich im Aufbau befindlichen neuen Flächennutzungsplan die Kriterien für Windkraftflächen verabschiedet. Kurz danach tagte die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, um unter anderem die Vorrangflächen für Windkraftnutzung und Repowering zu beschließen, die nun in die Offenlegung gegangen sind.

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Schon in der VG-Ratssitzung im Juni hatte Thorsten Janning, Vorstand der Aera, der Energiegesellschaft in Aar-Einrich, erläutert, dass die für die Raumordnungsplanung vorgeschlagenen Flächen nicht den Wünschen und Bedürfnissen der VG Aar-Einrich entsprechen, und dass gerade deswegen der Beschluss im Rat so dringlich gewesen sei.

In dem kurz nach der Ratssitzung folgenden Treffen der Planungsgemeinschaft war die Verbandsgemeinde durch den damaligen Beigeordneten Marcel Willig, Ratsmitglied Carsten Jansing, Klimaschutzmanager Niklas Stanjek und die beiden Vorstände der Aera, Frank Beerwerth und Thorsten Janning, vertreten. Der leitende Planer Andreas Eul und die Referentin Selina Weimer erläuterten in der Sitzung, dass wegen des hohen Zeitdrucks durch die Landesregierung der vorliegende Entwurf als vorläufig anzusehen sei, und dass sich daran in den nächsten Monaten noch viel ändern werde, da erst die Ortskenntnis aus den Gemeinden eine hohe Qualität der Definition der Vorrangflächen im Raumordnungsplan garantiert.

„Es war sehr wichtig, dass wir der Geschäftsführung der Planungsgemeinschaft sowohl durch offizielle Fragen in der Sitzung der Planungsgemeinschaft als auch in Gesprächen am Rande die Anliegen unserer VG schon so früh nahebringen konnten“, betont Thorsten Janning. „Uns wurde zugesagt, dass wir unsere Flächenvorschläge während der aktuellen Offenlegungsphase einreichen können, und dass diese dann in die Planung zur Raumordnung eingearbeitet werden“, teilt Janning in einem Schreiben an unsere Zeitung mit.

Wenn die Einarbeitung in die Vorranggebiete nicht gelingen sollte, müsste die Verbandsgemeinde die gewünschten Flächen über die bauleitplanerische Steuerung im Rahmen der Flächennutzungsplanung sicherstellen, was aber höheren Aufwand und längere Planungszeiten bedeuten würden. Damit würde möglicherweise eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, wie auch schon in der Vergangenheit vermutet, unumgänglich sein.

red/up

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