Verbandsgemeinde führt wiederkehrende Beiträge in Alt-VG Bad Ems ein - Rund 500 unbebaute Grundstücke werden beitragspflichtig
Wiederkehrende Beiträge für Alt-VG: Künftig zahlt auch, wer (noch) kein Abwasser einleitet
Für noch unbebaute Grundstücke im Bereich der ehemaligen VG Bad Ems sollen von 2021 an wiederkehrende Beiträge für Abwasser erhoben werden. Fotos: Carlo Rosenkranz
Carlo Rosenkranz

Bad Ems. Die Kosten für das Abwasser sollen in der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Ems ab 2021 nach einem neuen System ermittelt werden. Erstmals werden auch Eigentümer noch unbebauter, aber bebaubarer Grundstücke bezahlen müssen, obwohl sie tatsächlich gar kein Abwasser ins Kanalnetz einleiten. Das trifft laut Verwaltung auf rund 500 Grundstücke zu. Bei den etwa 5000 bebauten Grundstücken kann es zu unterschiedlich starken Verschiebungen der Kosten kommen. Manche Eigentümer werden weniger zahlen müssen, andere mehr. „Es wird Gewinner und Verlierer geben“, sagt Bürgermeister Uwe Bruchhäuser (SPD). Eine generelle stärkere Belastung der Verbraucher soll es – zumindest vorerst – nicht geben.

Die bevorstehende Veränderung sollte im Zuge der Fusion sowieso vorgenommen werden. Dass dies nun schon zu Beginn des nächsten Jahres stattfindet, ist Folge einer Forderung der EU. Auch Leistungen der öffentlichen Hand unterliegen künftig der Umsatzsteuer, sofern sie auf privatrechtlicher Grundlage berechnet werden.

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