Nach Fall am Amtsgericht Diez
Wie man sich bei Waffenfunden richtig verhält
Auch Menschen, die mit Revolvern oder Pistolen nichts am Hut haben, können ungewollt in den Besitz von Schusswaffen gelangen. Da
Auch Menschen, die mit Revolvern oder Pistolen nichts am Hut haben, können ungewollt in den Besitz von Schusswaffen gelangen. Das musste jüngst ein mittlerweile getrenntes Ehepaar aus dem Aartal feststellen.
Friso Gentsch. picture alliance/dpa

Am Amtsgericht Diez wurde kürzlich ein getrenntes Ehepaar verurteilt, weil sie einen Revolver nicht den Behörden meldeten. Was ist zu tun, wenn man nach Kauf eines Hauses oder im Zuge einer Erbschaft ungewollt in den Besitz einer Schusswaffe gelangt?

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Ein Ehepaar entdeckte nach dem Kauf eines Hauses in einer Kiste auf dem Dachboden einen Revolver und behielt ihn. Erst Jahre später informierte der Mann die Behörden über den Fund: Eine Straftat, für die er und seine damalige Frau vor dem Diezer Amtsgericht zu saftigen Geldstrafen verurteilt wurden.

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