Sozialbetrug in Rhein-Lahn
Wenn das Jobcenter die eigenen „Kunden“ anzeigt
Jobcenter sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn sie einen Betrug vermuten.
Jens Kalaene/dpa

In letzter Zeit häuften sich im Rhein-Lahn-Kreis Anzeigen gegen Bürgergeldempfänger. Strafanzeige hatte das Jobcenter gestellt. Jedes Mal ging es um Betrug. Doch die Sachlage war mitunter keineswegs eindeutig.

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In letzter Zeit häuften sich Strafanzeigen wegen Betrugs gegenüber Bürgergeldempfängern aus dem Rhein-Lahn-Kreis. Angezeigt wurden die Betreffenden von ihrem eigenen Jobcenter, also einer Behörde, die die „Kunden“ bei der Arbeitsplatzsuche unterstützen soll.

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