Im März dieses Jahres war ein 23-Jähriger vor dem Diezer Amtsgericht wegen Unfallflucht verurteilt worden. Grund dafür war, dass er im August 2024 mit seinem Firmenwagen in Isselbach in eine Baustelle gefahren ist, sodann mit einer Mauer kollidierte und schließlich noch eine Laterne mitnahm. Anschließend entfernte er sich vom Unfallort, ohne auf die Polizei zu warten. Sein Cousin dritten Grades ist nun wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt.
Ihm wird vorgeworfen, seinen Verwandten in seinem Haus untergebracht und in seiner Mülltonne diverse Bier- und Schnapsdosen aus dem Unfallwagen entsorgt zu haben. Der verurteilte Unfallflüchtige sagte im Zeugenstand aus: „Ich weiß nicht mehr, was passiert ist. Ich weiß noch, dass ich die Straße entlanggelaufen bin.“ – „Wissen Sie denn noch, ob Sie den Angeklagten am Folgetag sahen?“, wollte der Vorsitzende Richter Martin Böhm wissen. „Nein, ich hatte beim Unfall keinen Gurt angelegt und es gab einen Aufprall. Wahrscheinlich weiß ich deshalb nichts mehr.“
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wollte wissen: „Haben Sie sich mit dem Angeklagten über das bevorstehende Verfahren unterhalten?“ Man habe sich zwar darüber unterhalten, dass „das alles Schwachsinn“ sei, aber nur oberflächlich.
Unfallwagen sollte mittels Traktor beiseitegeschafft werden
Ein Beamter der Polizeiinspektion Diez erläuterte im Zeugenstand: „Wir erhielten einen über eine Apple-Watch, die später dem Fahrer zugeordnet werden konnte, abgesetzten Notruf. Ich habe zwar schon viele Unfälle aufgenommen, aber so ein Schadensbild ist mir noch nicht untergekommen. Die Frontscheibe des Wagens war herausgebrochen, der Airbag ausgelöst. Eine Straßenlaterne war gerammt worden, aus der die Kabel heraushingen. Es stand eine riesige Personengruppe um das Auto herum. Nachweislich wollten diese Leute das Unfallauto wegschaffen. Da stand sogar ein Traktor, mit dem das Fahrzeug offenbar bewegt werden sollte. Das zerstörte Auto stand direkt vor dem Haus des Angeklagten, der auf dem Balkon stand und behauptete, er habe nichts gesehen.“
Plötzlich sei ein neutraler Zeuge auf ihn zugekommen und habe erzählt, er habe mitbekommen, wie der Unfallfahrer beim Angeklagten im Haus verschwunden sei. Daraufhin habe der Beamte den Angeklagten als Beschuldigten belehrt. In Erinnerung sei ihm noch, dass der Angeklagte gesagt habe, er verrate keinen Verwandten. Auf den Tipp des neutralen Zeugen hin habe er den Hausmüll durchsucht und dort die Bier- und Spirituosendosen gefunden.
Kronzeuge erscheint nicht zum Prozess
Es folgte ein Wortgefecht zwischen Verteidiger und Polizist, als der Verteidiger versuchte, dem Zeugen nachzuweisen, dass er seinen Mandanten nicht als Beschuldigten belehrt habe. „Das ist ein falscher Vorhalt, den Sie hier machen!“, wurde der Vorsitzende ungewöhnlich laut. Der viel erwähnte, neutrale Zeuge war trotz Ladung nicht erschienen. Da sich die Anklage vor allem auf dessen Aussage stützt, wurde die Verhandlung auf Anfang Mai vertagt.