Zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser wird daher die Entnahme und Verwendung von Trinkwasser für bestimmte Zwecke bis auf Widerruf verboten. Dazu gehören:
- die Befüllung von privaten Pools und Planschbecken
- die Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (zum Beispiel in Gärtnereien und Baumschulen)
- das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken
- das Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen
- die Bewässerung von öffentlichen Grünflächen und Blumenbeeten, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen
Die Werke der Verbandsgemeinde Nastätten sind laut Pressemitteilung verpflichtet, Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Eine Einschränkung ist möglich, soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich sind. Dies gilt auch für die Beschränkung der Wasserversorgung für bestimmte Zwecke.
Werke: Versorgung ist gefährdet
Die allgemeine Wasserversorgung ist nach Angaben der Werke derzeit gefährdet, da die anhaltende Trockenheit dazu geführt hat, dass der Trinkwasserverbrauch in der Verbandsgemeinde Nastätten stark gestiegen ist. So habe man in den vergangenen Wochen an heißen Tagen teilweise einen um 30 bis 50 Prozent höheren Verbrauch in einzelnen Versorgungsgruppen und Gemeinden registriert. „Einen nicht unerheblichen Beitrag dazu leisten die immer öfter vorhandenen Pools in privaten Gärten“, teilen die Werke mit. Durchschnittlich seien in den vergangenen Wochen rund zehn Poolbefüllungen pro Woche angemeldet worden. Hinzu komme eine unbekannte Zahl jener, die solch außergewöhnlich große Wasserentnahme aus dem Leitungsnetz nicht im Vorfeld anmelden.
Dem hohen Verbrauch stehen den Werken zufolge stetig fallende Wasserdargebote gegenüber. So habe sich beispielsweise das Dargebot der Römerquelle in Marienfels von 117.000 Kubikmeter im Jahr 2018 stetig auf nur noch 77.000 Kubikmeter im Jahr 2021 reduziert. Ein ähnliches Bild ergebe sich bei der Betrachtung der Grundwasserstände, die sich im gleichen Zeitraum ebenfalls deutlich reduziert haben.
Die Verbandsgemeindewerke reagieren mit der nun erlassenen Allgemeinverfügung auf die angespannte Situation. Die Allgemeinverfügung solle dazu beitragen, noch rechtzeitig die Grundversorgung zu stabilisieren, sodass der Grundbedarf in der Verbandsgemeinde stabil und dauerhaft gedeckt werden kann.
Appelle ohne spürbare Wirkung
„Natürlich gab es im Vorfeld des nun ausgesprochenen Verbotes regelmäßige Appelle und öffentlichkeitswirksame Hinweise“, so die Pressemitteilung der Werke. So habe man im laufenden Jahr bereits sieben Mal im amtlichen Mitteilungsblatt und auf Facebook auf die angespannte Situation hingewiesen und um sparsames Verhalten gebeten.
Außerdem habe es beim Nachhaltigkeitstag im Juni Informationen zum sparsamen Umgang mit dem Lebensmittel Trinkwasser gegeben. Auch in den öffentlichen Sitzungen des Werkausschusses habe man die Thematik mehrmals besprochen. „Leider haben alle Informationen und Appelle nicht zu einer spürbaren Entlastung geführt, weshalb mit der Verfügung nun ein verbindliches Verbot ausgesprochen wird“, so die Werke.
Einhaltung soll kontrolliert werden
Die Einhaltung der nun veröffentlichten und ab Freitag geltenden Regelungen wollen die Werke der Verbandsgemeinde auf verschiedenen Wegen überwachen und Zuwiderhandlungen im Rahmen der Allgemeinverfügung und der rechtlichen Grundlagen mit einem Zwangs- oder Bußgeld belegen. „Die Verbandsgemeindewerke hoffen jedoch, dass sich die Bevölkerung an die Beschränkungen hält und Verständnis für die Maßnahmen aufbringt.“
200 Euro Zwangsgeld drohen laut Allgemeinverfügung der VG-Werke Nastätten für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der Beschränkungen. red

