Freispruch Unfallflucht
Was tun, um Anzeige wegen Unfallflucht zu vermeiden
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt.
Daniel Karmann/dpa

„Das ist doch nur ein Kratzer!“ Einmal zu schnell vom Unfallort entfernt oder die Polizei nicht verständigt: Das kann bereits den Straftatbestand der Unfallflucht erfüllen. Wir sprachen mit einem Experten, was im Unfall-Fall zu beachten ist.

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Eine Unfallflucht, die kürzlich vor dem Diezer Amtsgericht verhandelt wurde und deren Angeklagter freigesprochen wurde, erregte großes öffentliches Interesse. Unsere Redaktion nahm dies zum Anlass, nachzufragen, was Autofahrer beachten sollten, um sich nicht unwissentlich dem Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig zu machen.

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